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Unterlagen zum EnBW-DealGericht weist Mappus ab

Ex-Ministerpräsident Mappus wollte verhindern, dass die Staatsanwaltschaften Daten zum EnBW-Deal an den Untersuchungsausschuss weitergibt. Nun ist er gescheitert.

Um die Akten geht es: Hausdurchsuchung bei Mappus im Juli. Bild: dpa

STUTTGART dpa | Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss Unterlagen, die sie bei Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beschlagnahmt hat, an den EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtages übergeben. Die Klage des ehemaligen baden-württembergischen Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten sei unbegründet, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in Stuttgart mit.

Das Material umfasst Aktenordner und Dateien, die die Fahnder im Zuge ihrer Ermittlungen zum Untreueverdacht gegen Mappus beim EnBW-Milliardendeal gefunden hatten. Die Dokumente waren bei Durchsuchungen im Staatsministerium und den Privaträumen des Christdemokraten in Pforzheim sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Akte von Mappus an den parlamentarischen Ausschuss übergeben wollen, aber auf Bitte des OLG bis zu dessen Beschluss zur Klage davon Abstand genommen.

Der frühere CDU-Regierungschef hatte auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gepocht. Mappus könnte noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Einsicht des Ausschusses in die Dokumente zu verhindern.

Er hatte den Rückkauf von Anteilen an dem Energiekonzern EnBW im Dezember 2010 vom französischen Staatskonzern EdF am Landtag vorbei eingefädelt. Die heutige grün-rote Landesregierung wirft ihm vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen.

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1 Kommentar

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  • H
    Humankapital

    Ist der Ruf erst ruiniert, verschleierts sich ganz ungeniert. Nach diesem Motto verfährt Herr Mappus, so scheint es, mittlerweile. Sein einziges Ziel scheint zu sein, die Menschen über seine Taten im Unklaren zu lassen.

     

    Aber es ist schon ein Dilemma. Wenn sich in den Akten nichts belastendes findet, ist das (imho) ein großer Schaden für den Rechtsstaat. Das Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung muss hoch angesehen werden.

     

    Herr Mappus hat auf mich immer den Eindruck gemacht, dass für ihn das Motto gilt: Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man sich auch gläsern machen. Aber mit dieser Argumentation nun ihn in seinen Rechten einzuschränken ist eine Art, die bei mir ein ungutes Gefühl zurück lässt.

     

    Leider ist im Artikel nicht klar ersichtlich, warum das Recht auf informelle Selbstbestimmung in diesem Falle nicht greift.

     

    Was mich abgesehen vom EnBW-Deal schon lange in diesem Fall interessieren würde:

    Würden in den Akten Hinweise auf ein Mitwirken des Herrn Mappus, und/oder einer seiner damaligen Minister, am gewalttätigen polizeilichen Vorgehen des sog. schwarzen Donnerstags in Stuttgart auftauchen. Würde man das erfahren?