Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Alles hängt am Geld
Alleinerziehende Eltern müssen weiter auf die Reform des Unterhaltsvorschusses hoffen. Die Kommunen lehnen die Mehrausgaben vorerst ab.
Die 16 MinisterpräsidentInnen der Länder, die sich am Donnerstag darüber mit dem Bund verständigen wollten, machten eine Einigung zur umstrittenen Reform des Unterhaltsvorschusses davon abhängig, ob die höheren Kosten dafür fair zwischen Bund und Ländern verteilt werden.
Konkret geht es laut Familienministerium um 800 Millionen Euro Mehrkosten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSGB) indes geht von 1,8 Milliarden Euro aus, die eine Reform des Unterhaltsvorschusses kosten würde. Derzeit tragen die Länder zwei Drittel, der Bund ein Drittel der Kosten.
DSGB-Geschäftsführer Gerd Landsberg forderte vor dem Treffen der Ministerpräsidenten, Bund und Länder müssten „sämtliche Mehrkosten“ übernehmen, die den Kommunen entstehen. Inklusive der Personal- und Sachkosten.
Geringe Rückholquote
Ähnlich sieht das Reiner Haseloff, CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt: Die Länder befürworten das Vorhaben von SPD-Familienministerin Manuela Schwesig, sagt er. Der Bund jedoch müsse die Länder entlasten. Erwin Sellering, Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, forderte, den „Verfolgungsdruck auf die säumigen Zahler“ zu erhöhen.
Derzeit zahlen die Jugendämter der Kommunen den Unterhaltsvorschuss und holen sich das Geld von den Vätern – und wenigen Müttern – zurück. Doch die „Rückholquote“ ist gering: Nur knapp ein Viertel fließt wieder zurück in die öffentlichen Kassen.
Die Alleinerziehenden empfinden den dauernden Streit als Affront. So fordert der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in einer Petition: „Lassen Sie die Trennungskinder nicht noch länger im Stich.“
Sie drängen darauf, dass die Reform des Unterhaltsvorschusses, die Mitte November vom Kabinett gebilligt wurde, fristgerecht umgesetzt wird. Danach sollte der Unterhaltsvorschuss zum neuen Jahr ausgeweitet werden: Ab 1. Januar 2017 sollte der Unterhaltsvorschuss für jedes betroffene Kind bis 18 Jahre gezahlt werden.
Bislang erhalten Alleinerziehende, deren getrennte PartnerInnen keinen Unterhalt zahlen, die staatliche Leistung höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Für Kinder bis zu fünf Jahren bekommen sie 145 Euro monatlich, 194 Euro gibt es für Kinder bis 12 Jahre.
Erhöhter Verwaltungsaufwand
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1,6 Millionen Alleinerziehende, 90 Prozent von ihnen sind Frauen. Die Hälfte von erhält laut VAMV keinen Unterhalt, ein Drittel unregelmäßig oder ungenügend. Bundesweit beziehen 440.000 Eltern den Unterhaltsvorschuss.
Von der Reform profitieren laut Schwesig 260.000 Kinder. Unter ihnen insbesondere Mütter mit geringen Einkommen, die durch mehr Unterhalt aus der Armutsfalle geholt werden könnten. Hartz-IV-EmpfängerInnen haben nichts von dem erweiterten Unterhaltsvorschuss, weil die Leistung mit dem Sozialgeld verrechnet wird.
Die Kommunen rechnen damit, dass bundesweit rund 1.000 MitarbeiterInnen zusätzlich eingestellt werden müssten, um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Um den Kommunen entgegen zu kommen, könnte das Geld beispielsweise ab April rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt werden. So würden Alleinerziehende nichts verlieren.
Letztlich hängt die Einigung über den Unterhaltsvorschuss von einer grundsätzlichen Einigung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab. Und die ist bislang offen.
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