: Unschuldsvermutung für Banker
betr.: „London liefert britische Banker an die USA aus“, taz vom 14. 7. 06
Die drei werden eines Vergehens angeklagt, dass sie in Großbritannien an einem britischen Opfer begangen haben sollen, wenn auch im Verbund mit Leuten bei Enron. Die Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts begründet sich darauf, dass sie E-Mails mit den Enron-Leuten ausgetauscht haben, und die laufen ja irgendwann auch über US-Knoten.
Es mutet wie ein Stück aus dem Tollhaus an: Die drei haben vergeblich im Königreich einzuklagen versucht, dass britische Instanzen sie anklagen. Es gibt also kein britisches Verfahren für ein – war es eins? – Vergehen von Briten gegen Briten – aber Texas klagt an … und das Ganze mit Unterstützung der britischen Regierung. Der Fairness halber sei gesagt, dass die Gerichte im VK der Regierung Recht gegeben haben. Auch eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof war nicht erfolgreich.
Das Argument der drei, es sei zu viel verlangt, möglicherweise gezwungen zu sein, in den USA bleiben zu müssen, um von dort aus Beweise für ihre Unschuld in England sammeln zu sollen, finde ich nachvollziehbar. Sie fürchten, dass sie schon aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein könnten, einen so genannten plea bargain“ eingehen zu müssen. D. h. nur um wieder nach Hause zu kommen und den Lebensunterhalt für die Familie zu verdienen, bekennen sie sich unabhängig von den Fakten irgendeines Vergehens auf einem Nebenkriegsschauplatz schuldig. Und selbst im Falle ihres Freispruchs bleiben sie auf den in den USA nicht gerade geringen Anwaltskosten sitzen. Diese dürften größer sein als das, was sie sich erschwindelt haben sollen.
Man mag Banker nicht mögen, aber die Unschuldsvermutung und das Recht auf einen fairen Prozess gilt auch für sie.
AUGO KNOKE, Hamburg