■ Mit der Bioethik auf du und du: Unesco-Erklärung steht
Paris (AFP) – Die UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) hat am Dienstag eine Bioethik-Erklärung verabschiedet, die weltweit Gültigkeit beansprucht. Der Text wurde einstimmig von der 29. Unesco-Vollversammlung verabschiedet, die damit nach zweiwöchiger Dauer am Sitz der Organisation in Paris zu Ende ging. In den Richtlinien wird insbesondere das Klonen von Menschen geächtet. Die „Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte“ setzt gewisse Standards für die biomedizinische Forschung und für Eingriffe am Menschen, hat allerdings keinen rechtlich bindenden Charakter.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Respektierung seiner Würde und seiner Rechte, ungeachtet seiner genetischen Merkmale“, heißt in dem 25 Artikel umfassenden Text, an dem vier Jahre gearbeitet wurde. Die Erklärung ruft außerdem dazu auf, wissenschaftliche Erkenntnisse über das menschliche Erbgut möglichst weit zu verbreiten und die Forschungskapazitäten der Entwicklungsstaaten zu verstärken.
In Artikel zehn steht: „Keine Forschung, die das menschliche Erbgut betrifft, oder ihre Anwendung insbesondere in den Feldern der Biologie, Genetik und Medizin sollte Oberhand über die Respektierung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und der menschlichen Würde des einzelnen gewinnen.“
Eingriffe in das menschliche Erbgut werden allerdings nicht generell untersagt, sondern einer strengen Abwägung von Risiken und Nutzen unterworfen. Noch strenger sind die Grenzen dort anzulegen, wo die Forschungsergebnisse nicht der Gesundheit des Betroffenen selbst, sondern der Allgemeinheit zugute kommen sollen. Wer bei Eingriffen in sein Genom unmittelbaren Schaden erleidet, soll das Recht auf Schadenersatz erhalten.
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