piwik no script img

Archiv-Artikel

Und jetzt wird wieder in die Hände gespuckt

Der Streik auf dem Bau ist zu Ende. Die Löhne steigen, obwohl die Arbeitnehmer mit harten Bandagen kämpften

Der Streik im Baugewerbe ist seit gestern beendet. In einer Urabstimmung haben die Mitglieder der IG BAU mit 98,7 Prozent für den am 4. Juli ausgehandelten Kompromissvorschlag gestimmt, dem sich nun auch auf Arbeitgeberseite die Baugewerbeverbände aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen haben.

Die Arbeitgeberverbände hatten den Kompromiss zunächst abgelehnt. Ihnen war der Schlichterspruch des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement nicht weit genug gegangen. Die IG BAU vermutet, die Baugewerbeverbände hätten den Flächentarifvertrag abschaffen und die Einkommen in Westdeutschland auf Ost-Niveau absenken wollen. Daraufhin war der Streik verlängert worden.

Der jetzt erreichte Kompromiss sieht eine rückwirkende Lohnerhöhung zum 1. Juni um 3,1 Prozent plus 0,4 Prozent Festbetrag vor, im kommenden Jahr wird es zwei Lohnerhöhungen um jeweils 3,1 Prozent geben sowie ein Prozent Festbetrag . Ebenfalls angehoben werden die Ausbildungsvergütung um 3,1 Prozent und im kommenden Jahr um 1,6 Prozent. Die Mindestlöhne steigen von 13 auf 13,50 Euro. Der IG-BAU-Regionalleiter Weser-Ems, Wolfgang Jägers, sagte: „Wir sind gestärkt aus diesem Arbeitskampf hervorgegangen. Der Streik war erfolgreich.“ Jetzt könne man sich wieder dem Tagesgeschäft zuwenden, das in den vergangenen Wochen gelitten habe.

Der Arbeitskampf hatte seit dem 18. Juni zu Arbeitsniederlegungen in Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein geführt. Die IG BAU gab an, es hätten sich knapp 3.000 Bauleute an dem Streik beteiligt, davon allein mehr als 800 im Bereich des Bezirksverbandes Land Bremen und Umzu. Während des Streiks seien bis zu 1.000 neue Mitglieder in die IG BAU eingetreten.

Als Trend machte die IG BAU Einstweilige Verfügungen aus, mit denen die Arbeitgeber gegen die Gewerkschaft vorgegangen seien. Laut IG BAU sollte sie so an der Ausübung ihrer Streikrechte gehindert werden. Beim Streik 2002 seien Einstweilige Verfügungen noch die Ausnahme gewesen. FEZ