■ Datenschutz: „Unanständige Kritik“
Bonn (AP) — Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat Vorwürfe der Gewerkschaft der Polizei zurückgewiesen, die Fahndung nach Schwerkriminellen werde durch Datenschutzbestimmungen behindert. Die Polizei müsse ihre Befugnisse ausnutzen und dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken, wenn sie keine Erfolge habe, sagte Jacob gestern. Für die Suche nach flüchtigen Straftätern gebe es keine Gründe im Datenschutz, Informationen zurückzuhalten. Hermann Lutz von der Polizei-Gewerkschaft hatte zuvor erklärt, bei der Fahndung nach dem Heidemörder Thomas Holst habe aus Gründen des Datenschutzes ein veraltetes Fahndungsfoto verwendet werden müssen. Jacob nannte Lutz' Vorwürfe „unanständig“ und „ohne jede Grundlage, was den Datenschutz betrifft“.
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