■ Umzug: Der Staat packt mit an
Wer sein Bündel schnüren muß, weil er einen Job in einer anderen Stadt antritt, darf die Kosten für einen Umzug steuerlich absetzen. Auch wenn sich durch den Tapetenwechsel die Fahrzeit zur Arbeit und wieder nach Hause um jeweils mindestens eine Stunde verkürzt, hat gute Karten beim Finanzamt. Bei geringfügigen Ausgaben gibt es eine Pauschale: Für Ledige erstattet der Fiskus 824 Mark, für Ehepaare 1.669 und für jede weitere im Haushalt lebende Person 368 Mark. Ansonsten lassen sich Umbau-, Reise- oder familiäre Kosten individuell absetzen. Maklergebühren zum Beispiel erkennt das Finanzamt in voller Höhe als Werbungskosten an. Selbst Annoncen und Telefonkosten werden mit einer Pauschale von 150 Mark verrechnet.
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