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■ UmzugBerlin-Bonn-Gesetz

Berlin (dpa/bb) – Der Termin 1998 für den Hauptstadtumzug soll nach dem Willen der Stadt Berlin in dem geplanten Bonn-Berlin- Gesetz festgeschrieben werden. Außerdem müßte dort auch der Kostenrahmen und die Art des Umzugs festgelegt werden, so Berlins Bundessenator Peter Radunski (CDU). Das Bonn-Berlin-Gesetz soll die praktische Seite regeln, nachdem der Bundestag 1991 den Umzug politisch beschlossen hatte.

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