Umworbene Klientel

■ Neuregelung der 630-Mark-Jobs macht Studierende für Arbeitgeber attraktiv

Die Semesterferien werfen ihre Schatten voraus. „Das bedeutet bald Hochsaison für uns“, sagt Wolfgang Jantz, Leiter der studentischen Zeitarbeit-Vermittlung des Arbeitsamtes, schlicht „Jobber-Höhle“ genannt. Während des Semesters sind es täglich bereits rund 100 HochschülerInnen, die morgens ab 7 Uhr arbeitssuchend auf der Matte stehen. „Beginnt die vorlesungsfreie Zeit“, so Jantz, „verdoppelt sich die Nachfrage.“

Doch auch die Zahl der Stellenangebote, zumeist von Handels-, Büro- oder Baubetrieben, ist seit dem 1. April merklich in die Höhe geschnellt – etwa 4000 seien jetzt schon abzusehen. Die Neuregelung der 630-Mark-Jobs macht Studierende für Arbeitgeber attraktiv. Da die Mehrheit sowieso als Familienangehörige oder anderweitig krankengesetzlich versichert ist, muß ihnen kein eigener Abgabeanspruch berechnet werden; Arbeitgeber müssen für sie keine Sozialversicherungspauschale abtreten. Außerdem wird StudentInnen ein Zeitraum für kurzzeitige Beschäftigungen von bis zu 50 Tagen im Jahr mit einer 20- bis 25prozentigen Finanzabtretung zugesichert. Längerfristige Tätigkeiten laufen weiterhin über Lohnsteuerkarte.

Für viele ausländische StudentInnen gilt das nur bedingt: Seit dem 1. März 1997 erhalten Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nur noch in Ausnahmefällen eine Arbeitserlaubnis. Und einen Arbeitsplatz sichert diese noch lange nicht. „Zunächst müssen wir eine Frist von vier Wochen einhalten und Deutsche oder EU-Ausländer suchen, die laut Gesetz bevorrechtigte Arbeitnehmer sind“, schildert Jantz. Fair sei das nicht.

Ein Sonderrecht stellt einzig eine „ganz spezielle Studientätigkeit“ dar, zum Beispiel als MitarbeiterIn in einer wissenschaftlichen Einrichtung der Universität oder Hochschule. Dann, sagt Wolfgang Jantz, „sind Job-Vermittlungen denkbar.“ olü

Studentische Zeitarbeit-Vermittlung des Arbeitsamts, Nagelsweg 9, Tel.: 24 85-0, Vermittlungszeiten: montags bis donnerstag von 7 bis 14 Uhr, freitags 7 bis 12 Uhr. Mitzubringen: Studenten- und Personalausweis.