Umweltverbände kritisieren Klimagesetz: Hamburg wäre gern Klimaschutz-Stadt
Umweltverbände üben Kritik am neuen Entwurf zum Hamburger Klimaschutzgesetz. Sie fordern mehr Verbindlichkeit und bessere Kontrollmöglichkeiten.
![Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan](https://taz.de/picture/6169845/14/397750609-1.jpeg)
Ziel des Hamburger Gesetzes ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen stärker zu begrenzen und die Landesgesetzgebung an das neue Klimaschutzgesetz des Bundes anzupassen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Hamburg bereits 2045 klimaneutral sein soll, also fünf Jahre früher, als es das aktuell geltende Gesetz vorschreibt.
Besonders im Bereich des Wohnungsbaus bessert der Senat nach: Bei Neubauten und Sanierungen soll die Installation von Photovoltaikanlagen und Begrünung von Dächern Pflicht sein. Wer ab 2027 eine neue Heizung installiert, muss den Wärmeenergiebedarf zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien decken.
Das sind 50 Prozent mehr als im aktuellen Klimaschutzgesetz. Bevor eine Klimaanlage installiert wird, soll geprüft werden, ob bauliche Maßnahmen zum Schutz vor der Sommerhitze möglich sind. Dazu gehören die Installation von Rollläden, eine bessere Isolation und Bepflanzung.
Maßnahmen laut Nabu zu einseitig
Der Naturschutzbund Hamburg (Nabu) findet die Straffung der Klimaziele „grundsätzlich begrüßenswert“, kritisiert aber den Fokus auf den Gebäude- und Energiesektor. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Donnerstag hervor. Neben den baulichen Maßnahmen seien auch jene zur natürlichen Bindung von Kohlendioxid essenziell. Dazu gehört die Wiedervernässung von Mooren und Feuchtwiesen sowie die Aufforstung der Wälder.
In dem aktuellen Gesetzentwurf fänden diese Maßnahmen kaum Berücksichtigung, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des Nabu Hamburg. „Ohne den natürlichen Klimaschutz werden wir die Ziele, die wir erreichen müssen, nicht erreichen können.“
Die weitere Kritik des Nabu bezieht sich im Kern darauf, dass CO2-Einsparungen auf Bundes- und Landesebene nicht miteinander verglichen werden können. Das liege vor allem an der Struktur des Gesetzes: Während auf Bundesebene die Einsparungen auf sechs Sektoren verteilt werden, sind es in Hamburg nur vier. Dadurch, dass keine einheitlichen Parameter zur Messung angewendet werden, gebe es keine verlässliche Möglichkeit, die Effektivität des landespolitischen Vorgehens zu messen.
Der Nabu kritisiert außerdem, dass Reduktionsziele nur für 2030 und 2045 definiert werden. Der Bund habe allerdings „festgesetzte jährliche Minderungsziele“. Die Kontrolle der CO2-Einsparungen auf Bundesebene sei dadurch leichter, da man sie laufend vornehmen könne. Es sei zudem offen, welche konkreten Sanktionen greifen, sollte ein Sektor seine Ziele zur Einsparung nicht erreichen.
BUND fordert Klagemöglichkeiten
Der BUND Hamburg teilt die Kritik an den großen zeitlichen Abstände zwischen den Kontrollen der Emissionseinsparungen und vermutet dahinter gar eine Missachtung des Koalitionsvertrags, so BUND-Geschäftsführer Lucas Schäfer. Außerdem sei der Begriff der „erneuerbaren Energien“ nicht klar definiert.
So beinhalte er auch die Verbrennung von Biomasse. „Diese schädigt jedoch im größeren Umfang das Klima ebenfalls massiv.“ Als Mechanismus, um die Umsetzung des Gesetzes zu kontrollieren, fordert der BUND Klagemöglichkeiten für Bürger:innen und Organisationen.
Der Klimabeirat Hamburg fordert, Menschen mit niedrigem Einkommen bei der Anpassung an den Klimawandel besonders zu unterstützen. Sie leiden in größerem Maß an den neuen Regelungen, schreibt der Klimarat und beruft sich dabei auf den Bericht des Weltklimarats (IPCC). Der Klimabeirat unterstützt den Senat bei klimapolitischen Themen.
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