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Umwelthilfe verklagt Auto-Amt

Behörde soll Motoren vom Markt nehmen

Von Kaija Kutter

Der Diesel-Abgasskandal beschäftigt am Mittwoch das Verwaltungsgericht Schleswig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, das nicht nur die Führerscheinpunkte verwaltet, sondern auch die Auto­typen genehmigt. Also haben die Beamten dort auch damit zu tun, dass Dieselmotoren manipulationsverdächtig sind.

„Wir hatten den Diesel-Abgasskandal von 2015. Die Deutsche Umwelthilfe hat danach Messungen an anderen Diesel-Kraftfahrzeugen durchgeführt und festgestellt, dass diese ähnlich schlecht sind“, erinnert deren Rechtsanwalt Remo Klinger. „Opel hat gleich vier Abschaltvorrichtungen in seinen Motoren eingebaut.“

Diese Softwareeinstellungen sind nach Experteneinschätzung dafür verantwortlich, dass viele Wagen auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, auf der Straße aber mehr Schadstoffe ausstoßen. „Diese Fahrzeuge müssen nach Auffassung der Umwelthilfe sofort aus dem Verkehr“, sagt der Jurist. Es ist die erste Musterklage dieser Art. Klinger: „Es geht auch um die Frage, ob wir als Kläger zugelassen werden.“

Dem Bundesamt werde vorgeworfen, nicht genug gegen die unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung vorgegangen zu sein, sagt Gerichtssprecher Harald Alberts. Konkret gehe es um die Rücknahme der Typenzulassung für zwei Fahrzeuge von Opel und einen Motor von VW, der in mehreren Autotypen verwendet wird. Beigeladen sind auch die Hersteller Opel und Volkswagen.

Opel bestritt nach den Tests, die Software illegal manipuliert zu haben. Das Unternehmen erklärte die erhöhten Abgaswerte mit einer temperaturgesteuerten Abschaltung zum Schutz des Motors. Die Umwelthilfe stützte sich dagegen auf ein für den Bundestag erstelltes Gutachten. Der Umweltjurist Martin Führ schrieb darin, der flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen spreche dafür, dass „eine Missachtung des Rechts stattgefunden hat“.

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