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Umwelthaftung im Kabinett Verursacher sollen zahlen

Bonn (AP) - Umweltverschmutzer sollen künftig für Schäden zahlen, ohne daß ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden muß. Das ist der Kernpunkt des geplanten Umwelthaftungsgesetzes, dessen Eckpunkte Justizminister Hans Engelhard und Umweltminister Klaus Töpfer am Mittwoch dem Kabinett in Bonn vorlegten. Nicht erfaßt werden durch das Gesetz allerdings Wald- und Gebäudeschäden, die nicht einem einzelnen Verursacher zugerechnet werden können.

Engelhard sagte die Haftung für Umweltschäden durch technische Anlagen sei bislang nicht ausreichend gesetzlich geregelt. Als Schwerpunkt des Reform, deren Entwurf in dieser Legislaturperiode behandelt werden soll, nannte er die Einführung einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für Boden und Luft. Gewässerschäden fallen nicht darunter. Bislang konnte ein Bundesbürger nur Schadensersatz beanspruchen, wenn er

dem Verschmutzer von Luft und Boden nachweisen konnte, daß dieser schuldhaft gehandelt hat. Künftig aber muß auch ohne Verschulden derjenige haften, „der eine Quelle erhöhter Gefahr eröffnet“, wenn daraus ein Schaden entsteht. Eindeutig und klar festgelegt werden soll, welche Anlagen das sind. Neu ist auch, daß auch solche Schäden ersetzt werden sollen, die durch den störungsfreien, meist sogar behördlich genehmigten Betrieb der Anlage entstehen.

Auch soll den Bürgern den Bestimmungen des Entwurfs zufolge die Beweisführung erleichtert werden: Wenn der Betrieb einer Anlage nach den gesamten Umständen geeignet war, den Schaden zu verursachen, ist das ausreichend, den Betreiber zur Kasse zu bitten. Wer einen Schaden erleidet, soll bei begründetem Verdacht Auskünfte sowohl vom Betreiber einer Anlage oder von der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde erhalten.

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