Umstrittenes Prestigeprojekt: Illegale Waldschlösschenbrücke
Seit Jahren rauscht der Verkehr in Dresden über die Waldschlösschenbrücke. Rechtens ist das nicht.
Das stellt zumindest der Fraktionsvorsitzende der Linken im Dresdner Stadtrat André Schollbach nun zum Jahrestag fest. Denn seit das Bundesverwaltungsgericht 2016 den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt hat, handele es sich faktisch um einen Schwarzbau.
Seit Mitte der 1990-er Jahre tobten rund zwei Jahrzehnte lang erbitterte Auseinandersetzungen um Sinn, Notwendigkeit und Aussehen der Waldschlösschenbrücke. Aus ästhetischen Gründen verlor das Dresdner Elbtal 2009 den erst kurz zuvor von der UNESCO erworbenen Welterbetitel wieder. Spätestens damit sorgte die Brücke auch überregional für Schlagzeilen und beschäftigte die Bundesregierung. Stellvertretend für Naturschutzinteressen erlangte die schützenswerte Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ Berühmtheit. Das Regierungspräsidium, heute Landesdirektion, erwirkte mit einer so genannten Ersatzvornahme in dem Dauerstreit schließlich einen Baubeginn.
Geklagt hatte dagegen vor allem die Grüne Liga, deren Geschäftsführer pikanterweise bis Sommer 2014 noch der heutige sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban war. Das Bundesverwaltungsgericht hob 2016 den fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss auf und verlangte weitere Prüfungen und Nachbesserungen, insbesondere europäische FFH-Richtlinien und den Artenschutz betreffend. Doch da fuhren die Autos schon drei Jahre über die Brücke – wenn auch wegen des Artenschutzes mit verminderter Geschwindigkeit.
Ein Stapel von Anfragen
Seither stellte der Anwalt und Linken-Fraktionsvorsitzende Schollbach bereits einen ganzen Stapel von Anfragen an die Verwaltung. Die Antworten ergaben, dass die Stadt Dresden ein Institut mit der Erstellung weiterer Unterlagen beauftragt hat. Schon nach drei Jahren, am 10.August dieses Jahres, teilte die Stadt mit, dass ein Leseexemplar von 1.300 Seiten Umfang zur FFH-Verträglichkeit vorliege. Die Kosten für die Erstellung belaufen sich auf 220.000 Euro.
Wann diese Unterlagen reif für die erneute Einreichung bei der Landesdirektion sein könnten, vermag das Rathaus nicht zu sagen. Erst dann würde der Brückenbau nachträglich legalisiert werden.
Welchen politischen Wert hat der Brückenstreit im nunmehr dritten Jahrzehnt noch, da sich auch ehemalige Gegner mit der ungeliebten Brücke abfinden? Kann man nicht die normative Kraft des Faktischen gelten lassen? „Ich habe auf die fortbestehende Unsicherheit aufmerksam machen wollen“, erklärt André Schollbach.
Mit einer Revision des Planfeststellungsbeschlusses rechnet er auch nicht mehr. Aber es könnte um weitere Auflagen bei Tempo, der Einschränkung des Nachtverkehrs oder des Verkehrsvolumens gehen. Woran sich kaum noch jemand erinnern dürfte: In der heißen Streitphase um 2005 hatte sich bereits ein „Verein zum Wiederabriss der Waldschlösschenbrücke“ gegründet.
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