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Umstrittenes Bauprojekt in PankowBis zum Herbst bleiben die Höfe wohl grün

Das Verwaltungsgericht hat die Gesobau beim umstrittenen Bauprojekt in Pankow gestoppt. Die wollte Fakten schaffen, ohne Rücksicht auf Artenschutz.

Auf Artenschutz gibt die landeseigene Gesobau offenbar nicht so viel Foto: Tina Eichner

Sie ist fast schon eine Posse geworden, die scheinbar niemals endende Auseinandersetzung um die verwilderten Höfe an der Pankower Ossietzkystraße. Seit Jahren versuchen der Senat und das landeseigene Wohnungsunternehmen Gesobau in den Höfen den Bau von zwei Wohnblöcken durchzudrücken, gegen den Willen von An­woh­ne­r:in­nen und Umweltorganisationen. Unermüdlich kämpfen diese um die Bäume und Sträucher im Hof, die Lebensraum für Vögel und Fledermäuse darstellen.

Nun dürfte das Projekt mindestens bis zum Herbst auf Eis liegen. Am Dienstag hat das Berliner Verwaltungsgericht die Gesobau gestoppt. Diese hatte zuvor erklärt, nicht länger warten und sofort mit der Rodung beginnen zu wollen. Umweltverbände warnten vor einem offenen Rechtsbruch eines landeseigenen Unternehmens, An­woh­ne­r:in­nen organisierten eine Mahnwache, um die anrückenden Kettensägen zu stoppen.

In ihrer Hauruckankündigung berief sich die Gesobau auf eine kreative Interpretation eines älteren Beschlusses des Verwaltungsgerichtes. In diesem hatte das Gericht eigentlich eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gekippt, die das Bezirksamt einmal der Gesobau erteilt hatte, weil diese viel zu ungenau war. Doch die Gesobau leitete daraus ab, dass es jetzt überhaupt keine Artenschutzgenehmigung mehr brauche. Dabei bezog sich das Unternehmen auf eine bereits angelegte Ausgleichsfläche in der Umgebung.

Mit einer Untersagungsverfügung stellte das Amt klar: Mit dem Bauen darf auf keinen Fall begonnen werden! Gegen diese Verfügung hatte die Gesobau erneut vor dem Verwaltungsgericht geklagt – und dabei jetzt eine Schlappe erlitten. Das Gericht erklärte, die Untersagungsverfügung des Bezirks sei rechtmäßig – und es stellte darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Eignung der geleisteten Ausgleichsmaßnahmen fest.

Vorhaben faktisch bis Herbst gestoppt

Bei den Umweltverbänden herrscht deshalb große Erleichterung. Denn mit dem Beschluss ist das Bauvorhaben faktisch bis zum Herbst gekippt. Zwar kann die Gesobau Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen, da aber die Rodungssaison Ende Februar endet, dürfte wohl – wenn überhaupt – erst wieder im Herbst mit der Rodung begonnen werden.

Bis dahin müsste die Gesobau wohl auch die Kritik ausräumen, die das Gericht an den Ausgleichsmaßnahmen hatte: Mit den Umpflanzungen sei teils noch nicht begonnen worden, teils seien die neuen Pflanzen weniger als zwei Jahre alt. Das ist aber erforderlich, damit für die bedrohten Vogelarten – insbesondere den Haussperling – bei Rodung bereits Ersatz zur Verfügung steht. Auch bezog sich das Gericht auf Fotos der Bürgerinitiative, die zeigen sollen, dass errichtete Fledermaustürme auf der Ausgleichsfläche seit April 2025 mit Klebeband verschlossen sind – und damit für die bedrohten Fledermäuse nicht nutzbar.

Die Gesobau versucht seit Jahren, mit einer Rambo-Mentalität ihre überdimensionierten Baupläne durchzuziehen

Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gesobau seit Jahren versucht, mit einer rechtlich nicht tragfähigen Rambomentalität ihre überdimensionierten Baupläne durchzuziehen“, sagte Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin. Die Umweltverbände stünden für eine Kompromisslösung bereit, beteuerte sie, solange die artenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. „Diese Möglichkeit schlägt die Gesobau seit Jahren aus – zum Schaden aller“, so Jung.

Tatsächlich hatten An­woh­ne­r:in­nen mit der Pankower Bezirksverordnetenversammlung schon 2021 einen alternativen B-Plan erarbeitet, bei dem für 70 statt 100 Wohnungen nur 14 statt 60 Bäume gefällt werden müssten. Doch nachdem der Bezirk einen Bauantrag der Gesobau abgelehnt hatte, wandte diese sich an die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die diesem stattgab – mit der Begründung, dass nun Geflüchtetenunterkünfte geplant seien, für die ein Sonderbaurecht greife.

„Wir werden weiter wachsam sein, weil der Gesobau nicht zu trauen ist“, sagte Britta Krehl von der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow zur taz. Man werde aber im Frühling noch einmal auf die Gesobau zugehen mit dem Vorschlag, einen „Modellkiez“ zu entwickeln, der Grünflächen, bezahlbaren Wohnraum und Integrationsprojekte vereine. Bis dahin fordert sie, dass die Gesobau die Zäune abbaut, die sie um die bedrohten Bäume errichtet hat. Die Gesobau teilte der taz mit, man sei von der Gerichtsentscheidung „überrascht“. Die Auswertung des Beschlusses dauere noch an.

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