Umstellung der GEZ-Gebühren: Trecker faaahrn!
Aus der Rundfunkgebühr wird bald ein Beitrag. Was kommt dann auf Unternehmer zu? Und warum darf man auf dem Traktor umsonst Radio hören?
Wäre Schlecker nicht bereits zugrunde gegangen, dann hätte der neue Rundfunkbeitrag daran fast noch einen kleinen Anteil haben können. Wenn aus der Rundfunkgebühr zum Januar der Rundfunkbeitrag wird, staffelt sich nämlich für Unternehmer die Höhe ihrer Abgabe nicht mehr nach den tatsächlich in Büros und Läden aufgebauten Fernsehern und Radios, sondern nach drei völlig neuen Faktoren: der Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Fahrzeuge.
Ein kleiner Handwerksbetrieb oder eine Fernsehproduktionsgesellschaft mit bis zu acht Beschäftigten an einem Standort etwa, zahlt ein Drittel des Einheitsbeitrags von 17,98 Euro, also 5,99 Euro. Hinzu kommen die Dienstfahrzeuge, eines pro Standort ist frei. Kleineren Unternehmen könnte dieses System gewiss Vorteile bringen. Doch Filialisten wie Drogerieketten oder Autovermietern ist das Beitragsmodell nicht genehm – vor allem dann, wenn sie auf Radiogedudel im Hintergrund prinzipiell verzichten.
Über „astronomischen Summen im internationalen Vergleich“ ärgert sich denn auch der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands. BAV-Sprecher Michael Brabec wundert sich unter anderem darüber, dass Teilzeitkräfte keine Rabattierung auslösen. „Diese Kosten werden die Unternehmen in ihre Preise einkalkulieren“, prognostiziert er. Der Autovermieter Sixt habe zudem ja bereits angekündigt, vor Gericht zu ziehen.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigt sich verärgert darüber, dass das neue System mit seiner Staffelung Betriebe unterschiedlich behandelt. „Dadurch werden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt als große Unternehmen mit nur einem Standort“, heißt es beim DIHK. Auch er bescheinigt der neuen Regelung, dass es „zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung Kfz-intensiver Branchen“ komme. Umweltschützer freilich dürfte das freuen.
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Frust in der Wirtschaft
Wer sich auf einen opulenten Konzernsitz beschränken kann, profitiert von einer Kappungsgrenze. Sie deckelt die Beitragszahlung für einen Standort bei 20.000 fest angestellten Mitarbeitern. Dann werden monatlich maximal 180 Beiträge fällig, aktuell 3.236,40 Euro. Gekappt wird aber nicht bei vielen Standorten oder Fahrzeugen. Das sorgt für ein Ungleichgewicht und das wiederum für Frust in der Wirtschaft.
Der Bauernverband feiert hingegen einen Lobbyerfolg: Traktoren sind, anders als ursprünglich geplant, nun befreit. Die Interessenvertreter jubeln: „Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe dürfte das neue Rundfunkbeitragssystem im Vergleich zu den aktuellen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen eine Entlastung bewirken.“
Unterdessen gilt auch beim Rundfunkbeitrag die Formel: „Ausnahmen bestätigen die Regel“. Nicht zu den Mitarbeitern gezählt werden müssen Auszubildende. „Einrichtungen des Gemeinwohls“ etwa für Behinderte, Alte, Rettungsdienste und auch Kindergärten, Schulen, Universitäten sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen zahlen deutlich weniger. Details liefert die Seite rundfunkbeitrag.de, für die ARD und ZDF die Werbeagentur FischerAppelt engagiert und dafür Gebühren ausgegeben haben.
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