US-Justiz revidiert strittiges Urteil: Abu-Jamal wird nicht hingerichtet
Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia hat entschieden: Die Todesstrafe gegen Ex-Black-Panther Mumia Abu-Jamal wird nicht vollstreckt. Er bleibt jedoch lebenslang in Haft.
PHILADELPHIA/WASHINGTON dapd/afp | Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia hat die Todesstrafe gegen den ehemaligen Black Panther Mumia Abu-Jamal fallen gelassen. Die Entscheidung sei von Staatsanwalt Seth Williams nach Absprache mit der Witwe eines getöteten Polizisten gefällt worden, gab die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt. Abu-Jamal wird dennoch den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen.
Die Staatsanwaltschaft habe "das Richtige getan", sagte Anwalt John Payton. "Nach drei langen Jahrzehnten war es an der Zeit, das Streben nach der Todesstrafe für Abu-Jamal zu beenden."
Abu-Jamal wurde 1982 verurteilt, den Polizisten Daniel Faulkner am 9. Dezember 1981 erschossen zu haben. Er hatte jedoch stets seine Unschuld beteuert.
Sein Fall erregte weltweit große Aufmerksamkeit, Abu-Jamal wurde zur Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA. Die "Free-Mumia"-Bewegung machte sich für den heute 58-Jährigen stark. In den 90er Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für Abu-Jamals Freilassung auf die Straße, in Paris ist eine Straße nach ihm benannt.
Seine Unterstützerinnen und Unterstützer kritisierten, Abu-Jamal sei wegen seiner Hautfarbe und seiner politischen Gesinnung verurteilt worden. Der Geschworenen-Jury hatten damals zehn Weiße und nur zwei Afroamerikaner angehört. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende Zeugenaussagen nicht gehört worden, argumentieren Kritiker.
Im April hatte das Bundesberufungsgericht im US-Staat Pennsylvania eine Jury angewiesen, bis Oktober erneut über ein Strafmaß für Abu-Jamal befinden. Es sollte entscheiden, ob Abu-Jamals Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird. Am umstrittenen Schuldspruch hatte das Gericht festgehalten.
"Der Bundesstaat Pennsylvania muss in den nächsten 180 Tagen eine neue Verhandlung durchführen", hatte es in der Entscheidung des Gerichts geheißen, das Abu-Jamals Todesurteil bereits 2008 ausgesetzt hatte. Der Bundesstaat Pennsylvania hatte dagegen vor dem Obersten Gerichtshof in Washington geklagt, der den Fall Anfang 2010 an das Bundesberufungsgericht mit dem Auftrag einer Neuprüfung zurückwies.
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