US-Grüne zweifeln Wahl an: Trump doch nicht im Weißen Haus?
Die Grünen-Kandidatin Jill Stein hat 2,5 Millionen US-Dollar gesammelt. Nun will sie eine Neuauszählung in drei Bundesstaaten beantragen.
Vorausgegangen waren Berichte, wonach eine Gruppe renommierter Computerexperten Zweifel an der Sicherheit der benutzten Wahlmaschinen geäußert hatte. In Wisconsin etwa habe Hillary Clinton in jenen Wahlbezirken, die einen bestimmten Typ Wahlmaschine benutzten, in der Regel rund 7 Prozent weniger Stimmen erhalten als in den anderen.
Nur Kandidaten sind berechtigt, eine Wahl anzufechten und die Neuauszählung zu beantragen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen. Clintons Team, nach den Veröffentlichungen vom Dienstagabend vielfach bekniet, diesen Schritt doch zu vollziehen, hat bisher davon abgesehen – Jill Stein nicht. Sie hat das Geld zusammen und kann bis Freitag in Wisconsin, bis Montag in Pennsylvania und bis Mittwoch in Michigan die Anfechtung einreichen.
Um die Mehrheit im electoral college, dem Wahlleutegremium, das am 19. Dezember Donald Trump zum Präsidenten wählen soll, zu verändern, müssten alle drei Bundesstaaten von Trump zu Clinton wechseln. Dass das wirklich geschieht, glaubt kaum jemand, obwohl Trumps Mehrheiten in allen drei Staaten kleiner sind als jene, die Hillary Clinton bei der Gesamtzahl der in den USA abgegebenen Stimmen erzielt hat: Über 2 Millionen Stimmen oder 1,6 Prozentpunkte mehr als Trump hat sie landesweit einsammeln können. Und weil in Kalifornien noch immer ausgezählt wird, steigt der Vorsprung täglich.
Petition für Clinton
Nur hat das keinen Einfluss auf die Frage, wer Präsident wird – wenn die Wahlleute so stimmen, wie ihre jeweiligen Bundesstaaten entschieden haben. 4,6 Millionen Menschen haben bislang auf change.org eine Petition an das electoral college unterschrieben, Hillary Clinton anstelle von Donald Trump zur Präsidentin zu wählen.
Theoretisch ist das möglich. Die Verfassung schreibt jedenfalls keine Bindung der Wahlleute an den Wahlausgang in ihrem Bundesstaat vor. Und nur die Hälfte der Bundesstaaten definiert explizit, dass ihre Wahlleute einem imperativen Mandat unterliegen – und legt ihnen bei Abweichung Geldstrafen von 500 bis 1.000 US-Dollar auf.
In der Geschichte vorgekommen sind solche Abweichungen schon, ohne dass sie aber je das absehbare Wahlergebnis verändert hätten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“