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US-Deserteur sucht Asyl in DeutschlandNoch offene Fragen

Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Andre Lawrence Shepherd vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

LUXEMBURG dpa | Ein desertierter US-Soldat kann nach einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter auf Asyl in Deutschland hoffen. Eine einflussreiche Gutachterin des Gerichtshofs argumentierte (pdf-File) am Dienstag, Soldaten könnten Asyl beantragen, falls sie durch den Militärdienst in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden drohten (Rechtssache C-472/13). Sie wies aber auf eine Reihe von offenen Fragen hin.

Andre Lawrence Shepherd wollte durch die Flucht von seinem Standort in Bayern 2007 einem zweiten Einsatz im Irak-Krieg entgehen. Dabei berief er sich auf Gewissensgründe, weil er den Krieg der USA im Irak für völkerrechtswidrig hielt.

Sein Asylantrag scheiterte aber bei den deutschen Behörden. Dagegen klagte der Mann. Er meint, ihm hätten wegen Fahnenflucht eine 18 Monate lange Haftstrafe und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee gedroht.

Shepherd beruft sich auf die sogenannte Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union von 2004, die die Voraussetzung für den Schutz von Flüchtlingen festlegt. Demnach sind Deserteure zu schützen, wenn sie sich einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen und sie deswegen mit Verfolgung rechnen müssen.

Nach Auffassung von Gutachterin Eleanor Sharpston ist ein Antrag auf Asyl für Militärangehörige grundsätzlich möglich – und zwar auch, wenn sie – wie Shepherd – nicht zur kämpfenden Truppe gehören. Als Soldat war er für die Wartung von Apache-Kampfhubschraubern zuständig. Er argumentierte, damit hätte er zur Begehung von Völkerrechtsverletzungen beigetragen.

Asylgrund: Kriegsverbrechen

Der Gutachterin zufolge müssen die Behörden prüfen, ob ein Asylsuchender Gefahr läuft, Kriegsverbrechen zu verüben. Ein Nachweis, dass mit solchen Verbrechen zu rechnen ist, sei nicht nötig. Ob die internationale Gemeinschaft oder insbesondere die Vereinten Nationen den Einsatz genehmigt habe, spiele dabei keine Rolle.

Allerdings weist Sharpston darauf hin, dass eine Reihe von Fragen noch zu beantworten sei. So müssten die deutschen Behörden klären, ob es in den USA ein Verfahren für Kriegsdienstverweigerer gebe. Wenn Shepherd dadurch dem Irak-Einsatz hätte entgehen können, gebe es keinen Grund ihn als verfolgten Flüchtling anzuerkennen. Zudem müsse untersucht werden, ob jemand durch Strafverfahren oder unehrenhafte Entlassung aus dem Militär seines Heimatlandes diskriminiert würde.

Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen halten sich die Richter an den Rat ihrer Gutachter. Wenn der EuGH einige grundlegende Fragen zum EU-Recht beantwortet hat, geht der Fall zurück an das Bayerische Verwaltungsgericht in München, das ihn endgültig entscheiden muss.

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5 Kommentare

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  • Warum ist er dann zur Army gegangen, wenn er nicht kämpfen will? Sowas weiss man doch vorher.

  • Tja. Die USA sind ja kein islamistischer Schurkenstaat und kein kommunistisches Reich des Bösen, sondern ein sicheres Herkunftsland. Wird also schon nicht so schlimm werden.

     

    Überhaupt: Frage nicht, was Amerika für Dich tun kann, sondern was Du für Amerika tun kannst.

     

    USA - home of the brave!

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Der Mann wird wohl kaum ein faires Verfahren in den USA bekommen, wahrscheinlich ist ein Militärgericht, möglichst unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Aber das wird unsere christlichen und solzialen, ethisch bewussten Politiker nicht dazu bewegen, es sich mit ihren "treuen US-Freunden" zu verderben. Darunter könnte ja das Geschäft leiden. Und was ist schon Menschenwürde gegen Big Business??

  • "Zudem müsse untersucht werden, ob jemand durch Strafverfahren oder unehrenhafte Entlassung aus dem Militär seines Heimatlandes diskriminiert würde."

     

    Also wenn man sich betrachtet, wie wenig rechtsstaatlich Strafverfahren in den USA ablaufen, dann gibt es daran kaum einen Zweifel. Echte Gerichtsverfahren mit Richter und Schöffen gibt es da nämlich inzwischen nur noch in drei Prozent (sic!) der Fälle. In den restlichen 97% kann der Staatsanwalt selbst die Strafe quasi nach Gutdünken festsetzen, in einer intransparenten "Vereinbarung" mit der Verteidigung, in der dieselbige faktisch machtlos ist.

     

    Das zieht einem echt die Schuhe aus: https://firstlook.org/theintercept/2014/11/07/how-the-innocent-get-screwed/

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Ein Ami sucht Asyl in 'Schland, einem der treuesten Vasallen der USA.