UN kritisiert El Salvador: Weg mit dem Abtreibungsverbot!
El Salvadors Frauenpolitik in der Kritik: Die Regierung soll Frauen und Ärzte nicht mehr wegen Schwangerschaftsabbruchs juristisch verfolgen, fordert der UN-Menschenrechtsrat.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat El Salvador aufgefordert, Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen, nicht mehr juristisch zu verfolgen. "Der Staat muss dafür sorgen, dass Frauen, die öffentliche Krankenhäuser aufsuchen, vom Personal nicht wegen vorher unternommener Schwangerschaftsabbrüche angezeigt werden können", heißt es in der Ende vergangener Woche verabschiedeten Resolution. Die Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen müsse an internationale Abkommen über politische und zivile Rechte angepasst werden, die von dem mittelamerikanischen Land ratifiziert worden sind.
In der Verfassung von El Salvador steht seit 1997 auf Drängen der katholischen Kirche ein Artikel, nach dem das Leben mit dem Zeitpunkt der Empfängnis beginnt und also auch geschützt werden muss. Das nachgeordnete Strafgesetz verbietet jegliche Art von Schwangerschaftsabbruch, selbst wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder eine Vergewaltigung oder Inzest Grund der Schwangerschaft ist. Frauen und Ärzten droht eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren. Ähnlich harsche Gesetze gelten in Nicaragua und Honduras.
Präsident Mauricio Funes hat sich bislang nicht zu der Resolution geäußert, genauso wenig seine Frau Vanda Pignato, die als Sozialministerin für Frauenfragen zuständig ist. Die katholische Kirche hat die Forderung des UN-Menschenrechtsrates erwartungsgemäß abgelehnt.
Funes ist zwar der erste linke Präsident des Landes und macht sich in Reden gerne für die Achtung von Menschenrechten stark. In Fragen der Abtreibung aber stand er bislang nicht auf der Seite der Frauenbewegung, sondern eher auf der von erzkonservativen Katholiken. So hat er erst vor wenigen Wochen die Leiterin des staatlichen Instituts für die Entwicklung der Frau öffentlich zurechtgewiesen, nachdem diese eine Revision der Abtreibungsgesetzgebung angeregt hatte.
"Ich habe keinerlei Anweisung gegeben, die Abtreibungsgesetzgebung zu überprüfen, und folglich kann das Institut für die Entwicklung der Frau eine entsprechende Revision nicht gutheißen", sagte Funes damals.
Die Regierung von El Salvador muss nun innerhalb eines Jahres dem UNO-Menschenrechtsrat darüber Bericht erstatten, wie sie der Forderung nach einer Gesetzesrevision nachgekommen ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung