UN-Sondergesandter für LGBT-Rechte: Der Posten bleibt
Einige Mitgliedstaaten wollten das im Juni geschaffene Amt wieder abschaffen. Die Generalversammlung der UNO stimmte aber dagegen.
Genf taz | Die UNO-Generalversammlung hat den Versuch zahlreicher Mitgliedsstaaten zurückgewiesen, das im Juni geschaffene Amt eines Sonderbeauftragten für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Menschen (LGBT) wieder in Frage zu stellen. Ein entsprechender von zahlreichen afrikanischen Staaten eingebrachter Antrag wurde in der Nacht zum Mittwoch von dem für Menschenrechtsfragen zuständigen 3. Ausschuss der Generalversammlung nur mit der knappen Mehrheit von 84 gegen 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen abgelehnt. 15 der insgesamt 193 UNO-Mitgliedsstaaten nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Zur Mehrheit gehörten alle Staaten Europas, die meisten lateinamerikanischen Länder, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan sowie vom afrikanischen Kontinent Südafrika und die Kapverden. Für den Antrag stimmten die meisten der afrikanischen und arabischen Länder ebenso wie – mit Ausnahme der Türkei – alle Mitglieder der Organisation Islamischer Kooperation (OIC) sowie China, Indien und Russland.
Mit einer fast ebenso knappen Mehrheit hatte der UN-Menschenrechtsrat in Genf auf Antrag von Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko Ende Juni den Posten eines Sonderbeauftragten für die LGBT-Rechte mit einer Amtszeit von zunächst drei Jahren geschaffen. 23 der 47 Mitgliedsländer des Rates stimmten damals dafür, darunter Deutschland. Dagegen votierten 18 Länder, darunter Algerien, China, Indonesien, Kenia, Russland und Saudi-Arabien. Sechs Staaten enthielten sich.
Der neue Sonderbeauftragte soll verstärkt auf Diskriminierung und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten aufmerksam machen und die Gründe dafür benennen. In Berichten für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung soll er darlegen, ob und wie die Mitgliedsstaaten ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz sexueller Minderheiten nachkommen. Ende September berief der Menschenrechtsrat den thailändischen Rechtsprofessor Vitit Muntarbhorn auf den neuen Posten. Die Mitgliedsstaaten des Rates werden zwar von der Generalversammlung gewählt und der Rat schickt einen jährlichen Bericht über seine Arbeit nach New York. Doch in seinen Entscheidungen ist er autonom.
Dennoch beantragte Botswana Anfang November, die Generalversammlung solle den Beschluss zur Schaffung des LGBT-Sonderbeauftragten suspendieren und „die rechtliche Grundlage dieses Beschlusses überprüfen“. Wäre die Generalversammlung diesem Ansinnen gefolgt, hätte sie laut einem dagegen gerichteten Aufruf von weltweit 790 Menschenrechtsgruppen einen „gefährlichen Präzedenzfall“ in der bisherigen Geschichte der UNO geschaffen. Unter Berufung auf diesen Präzedenzfall hätten Staaten künftig versuchen können, auch andere ihnen missliebige Beschlüsse des Menschenrechtsrates durch die Generalversammlung wieder aufheben zu lassen.