UN-Resolution zur Todesstrafe: Im Ausschuss zur Ächtung

Am Mittwoch stimmt der Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung über eine Resolution zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ab.

"Entschiedener Widerstand" der USA gegen den Antrag: Todeszelle in Texas Bild: dpa

In der UNO fällt an diesem Mittwoch eine wichtige Vorentscheidung zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe, eines der Kernziele der internationalen Menschenrechtsbewegung. Genauer: Es fällt eine wichtige Vorentscheidung für eine entsprechende Resolution der UNO. Der UN-Menschenrechtsausschuss, ein Unterausschuss der Generalversammlung, stimmt über einen Resolutionsantrag ab, der die Aussetzung aller gefällten, aber bislang noch nicht vollstreckten Todesurteile verlangt.

Nach Angaben von amnesty international gilt in diesen 69 Ländern und Gebieten die Todesstrafe und wurde in den vergangenen zehn Jahren auch vollstreckt:

Arabische Liga: Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate

Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Botswana, Burundi, Eritrea, Guinea, Kamerun, DR Kongo, Lesotho, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sierra Leone, Simbabwe, Tansania, Tschad, Uganda

Europa: Weißrussland

Asien: Afghanistan, Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Iran, Japan, Kasachstan, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Singapur, Südkorea, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Usbekistan, Vietnam

Karibik/Mittelamerika: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Guatemala, Guyana, Jamaika, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago

Nordamerika: USA

Südamerika: -

Die Initiatoren des Antrages - das sind Italien sowie die "Weltkoalition gegen die Todesstrafe", der neben amnesty international und anderen Nichtregierungsorganisationen auch zahlreiche Nobelpreisträger und Religionsführer angehören - hoffen, dass ein solches Moratorium ein wichtiger Schritt zur völligen Abschaffung der Todesstrafe bedeuten könnte.

Am 2. November hatten amnesty international und die italienische katholische Menschenrechtsorganisation Sant Egidio dem Präsidenten der UN-Generalversammlung über fünf Millionen Unterschriften gegen die Todesstrafe und für ein Vollstreckungsmoratorium übergeben. Am selben Tag brachten 72 Staaten - darunter sämtliche 27 EU-Mitglieder - gemeinsam den Resolutionsantrag für ein Moratorium in der Generalversammlung ein. Dort wurde der Antrag zunächst an den Menschenrechtsausschuss verwiesen.

Initiiert hatte den Antrag Italien, das sich seit Ende des Kalten Krieges für ein Verbot der Todesstrafe engagiert. Auf Antrag der Regierung in Rom hatte sich 1994 die Genfer UNO-Menschenrechtskommission, der heutige Menschenrechtsrat, erstmals mehrheitlich gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Das Bemühen Italiens um einen entsprechenden Beschluss der Generalversammlung scheiterte damals jedoch ebenso wie bei einem zweiten Versuch im Jahr 1999 an einer recht deutlichen Mehrheit in der Generalversammlung.

Laut den Angaben von amnesty international ist die Todesstrafe inzwischen in 128 Mitgliedsstaaten der UN sowie in fünf nicht zur UN gehörenden Ländern offiziell abgeschafft oder wird nicht mehr vollstreckt. Lediglich in 69 Staaten und Gebieten wird die Todesstrafe weiterhin praktiziert, wobei im Jahr 2.006 neun von zehn aller Exekutionen in nur sechs Staaten vollzogen wurden, und zwar in China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den USA.

Dennoch ist unsicher, ob der Resolutionsantrag bei der heutigen Abstimmung im Menschenrechtsausschuss die für eine Annahme erforderliche einfache Mehrheit von 97 der 192 UN-Staaten erhält. Bis Montag hatten die 72 Antragsteller erst 11 weitere Staaten als Unterstützer gewinnen können. Mindestens weitere 14 Stimmen wären erforderlich.

Vor allem die USA und China wollen die Resolution verhindern. Die Bush-Regierung hatte am Tag der Einbringung des Antrages ihren "entschiedenen Widerstand" angekündigt. Ob in den USA die Todesstrafe praktiziert werde, hätten die Bürger der USA zu entscheiden, und in einigen Bundesstaaten hätten sie sich dafür ausgesprochen.

Für die chinesische Führung wäre eine Entscheidung der UN-Generalversammlung für ein Vollstreckungsmoratorium eine diplomatische Ohrfeige. Denn weit über die Hälfte aller Exekutionen, die amnesty international in den letzten Jahren in aller Welt registriert hat (1.591 im Jahr 2.006; 2.148 im Jahr 2.005), fanden in China statt. Und bei dieser Statistik handelt es sich allein um die von den Behörden offiziell mitgeteilten, nach einem "ordentlichen" Verfahren verhängten und vollstreckten Todesurteile. Andere Menschenrechtsorganisationen wie Hands off Cain oder Human Rights Watch gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen, die im vorigen Jahr in China tatsächlich hingerichtet wurden, bei mindestens 5.000, wenn nicht gar bei bei 7.500 liegt.

Sollte der Antrag im Menschenrechtsausschuss eine Mehrheit erhalten, käme er im Dezember zur endgültigen Verabschiedung vor die Generalversammlung. Schafft der Antrag auch diese Hürde, gäbe es erstmals in der Geschichte der UN eine Resolution für ein weltweites Todesstrafenmoratorium. Allerdings hätte diese Resolution ein politisches und moralisches Gewicht. Völkerrechtlich verbindlich wäre sie nicht.

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