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U-Häftling ohne Kindersegen

Frankfurt (ap/taz) — Ein fortpflanzungswilliger Gefangener, der derzeit in Frankfurt wegen Mordversuchs in U-Haft sitzt, muß wohl auf den Segen der Nachkommenschaft vorerst verzichten. Obwohl er im besten Mannessaft steht, verweigerte das uneinsichtige Frankfurter Oberlandesgericht dem 25jährigen die Fernzeugung eines Sprößlings. Der arme Gefangene wollte aus dem Knast heraus seiner Angetrauten durch künstliche Befruchtung zu einer Leibesfrucht verhelfen. Dieses harmlose Ansinnen wurde jedoch mit dem Argument, dadurch bestehe eine Gefahr für die Sicherheit (!) und Ordnung (!) in der Untersuchungshaftanstalt, von den schwarzgewandeten Paragraphenkennern abgeschmettert. Und das, obwohl der Gefängnisarzt und die hessische Landesärztekammer nichts gegen die sogenannte „homologe Insemination“ hatten und sie sogar für technisch durchführbar hielten.

Befürchtet wurde schlicht, daß das fruchtbare Beispiel Schule machen möchte und ein Knastbruder nach dem anderen zur Zeugung einer Familie schreiten könnte, ganz ohne seine Zelle zu verlassen. „Sofern die Zeugung eines ehelichen Kindes durch natürlichen Schöpfungsakt in noch absehbarer Zeit erwartet werden kann“, meinte das gestrenge OLG in seiner Urteilsbegründung daher, „muß die Erfüllung des Kinderwunsches zurücktreten.“

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