: „Türkentum“-Gesetz bleibt
ISTANBUL afp ■ Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat eine Abschaffung des berüchtigten „Türkentum“-Paragrafen im Strafgesetzbuch seines Landes abgelehnt. Für Vorschläge zur Änderung des Paragrafen 301 sei seine Regierung jedoch offen, sagte Erdogan nach Presseberichten vom Montag. Der Paragraf 301 verbietet die „Beleidigung des Türkentums“ und dient häufig als Grundlage für Prozesse gegen Intellektuelle und Journalisten. Unter anderem waren Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk und der kürzlich ermordete Journalist Hrant Dink nach Paragraf 301 angeklagt worden. Nach dem Mord an Dink war der Ruf nach einer Abschaffung des Gesetzes erneut laut geworden. Auch die EU fordert die Streichung oder Änderung des Paragrafen. Erdogan hatte Ende 2006 die regierungsunabhängigen Organisationen in der Türkei aufgerufen, ihm einen Entwurf für eine Neufassung vorzulegen. Die verschiedenen Gruppen konnten sich aber nicht auf einen gemeinsamen Text einigen.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen