Transparenzmangel bei Jobcenter: Nur nicht in die Karten schauen lassen
Einige Jobcenter in Baden-Württemberg und Bayern ignorieren das Informationsfreiheitsgesetz. Dagegen will der Erwerbslosenverein Wuppertal nun klagen.
BERLIN taz | Einigen Jobcentern in Baden-Württemberg und Bayern fällt der transparente Umgang mit ihren Daten offensichtlich schwer. Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, wirft ihnen deshalb "Rechtsbruch" vor. Thomé hatte Anfang Juni 135 Jobcenter aus beiden Bundesländern dazu aufgefordert, ihre Verwaltungsanweisungen zu unterschiedlichen kommunalen Leistungen bei Hartz IV zu veröffentlichen.
Die Daten zeigen, wie die Jobcenter ihre Spielräume beim Umgang mit den Kosten nutzen, die für Heizung und Miete, beim Bildungspaket für Kinder, bei der Erstausstattung für ein neugeborenes Kind oder eine neue Wohnung anfallen. "Die eine Stadt gibt da höchstens 600 Euro, die andere 1.800 Euro", sagt Thomé.
Doch etliche Jobcenter wollten ihre Daten nicht öffentlich machen. In Bayern antworteten 58 von 88 angefragten Jobcentern erst gar nicht. Nur elf gaben die Unterlagen vollständig heraus, der Rest tat es teilweise oder erbat sich eine längere Frist. In Baden-Württemberg stellte Thomé 47 Anfragen. 13 Jobcenter übten sich in voller Offenheit, 30 reagierten nicht, der Rest verzögerte oder gab Teile der Daten heraus. Thomé beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) von 2006. Danach hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, dass öffentliche Stellen des Bundes ihm Zugang zu Unterlagen gewähren. Egal ob er von einer Sache betroffen ist oder nicht.
60 Jobcenter verweigern noch immer die Daten
Auch wenn unter dem Dach der Jobcenter Bund und Kommune zusammenarbeiten, sind Städte und Kreise in die Informationspflicht ausdrücklich mit eingeschlossen. So steht es im Zweiten Sozialgesetzbuch. Zurückhalten dürfen die Behörden nur Dokumente mit Personal- und Geschäftsgeheimnissen oder Daten, die die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
Für Thomé steht fest: "Betroffene haben ein Recht zu erfahren, wie ihr Jobcenter unbestimmte Rechtsbegriffe aus den Hartz-IV-Gesetzen in der Praxis auslegt." Thomé schickte eine zweite Aufforderung an die Behörden. Daraufhin gaben zehn weitere Center die Daten heraus, andere reagierten zum ersten Mal und erbaten eine Fristverlängerung. Doch noch immer ignorierten mehr als 60 Ämter die Anfrage.
Am Anfang wollte auch das Jobcenter im bayerischen Landkreis Rottal-Inn keine Daten bereit stellen. Geschäftsführer Rainer Blank warnte Thomé: Sollte dieser mit den Informationen "unzulässige Rechtsberatung betreiben wollen, müsste ich Sie bei der Rechtsanwaltskammer melden". Blank schreibt weiter, alle nicht öffentlich einsehbaren Daten seien für Thomé "nicht relevant", da es sich um "interne, lokale Verwaltungsvorschriften handelt und Sie bei uns keinen Anspruch auf individuelle Leistungen erhoben haben". Diese Argumentation jedoch widerspricht dem IFG. Mittlerweile lenkt das Jobcenter ein: "Wir werden die Daten herausgeben", sagte Blank zur taz. Die Jobcenter-Regionaldirektion in Nürnberg habe diese Weisung erteilt.
Gegen die unwilligen Jobcenter will Thomé klagen: "Das wird wohl ein Drittel der angefragten Jobcenter betreffen." Bis Anfang August haben die Behörden noch Zeit, zu handeln. Das IFG bestimmt, dass die Bürger nur einen Monat auf ihre Daten warten sollen.
Die Chancen für den Erfolg einer Klage stehen nicht schlecht. Thomé und der Tacheles-Verein bekamen schon einmal Recht: Mitte 2006 zwangen sie die Bundesagentur für Arbeit vor Gericht dazu, alle ihre Dienstanweisungen im Internet zu veröffentlichen.
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