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Jobcenter durchsucht WohnungOhne Arbeit kaum Grundrechte

Eine krebskranke Frau liegt im Krankenhaus, derweil durchsucht das Jobcenter ihre Wohnung: Grundrechtswidrig, aber nicht mehr ungewöhnlich, sagen Hartz-IV-Kritiker.

Nicht immer feinfühlig: das Jobcenter. Bild: ap

Es ist eine jener Jobcenter-Geschichten, die gelegentlich an die Öffentlichkeit dringen, meist aber nur in den unzähligen Hartz-IV-Blogs im Internet die Runde machen. Am 24. März 2011 begibt sich Rebekka Müller (Name geändert) zur Krebsuntersuchung in die Klinik Havelhöhe. Die 57-Jährige denkt, dass sie nach drei Tagen wieder nach Hause kommt. Doch die Diagnose macht eine unverzügliche Weiterbehandlung nötig. Da Frau Müller Arbeitslosengeld II bezieht, hält eine Bekannte den Kontakt zum Jobcenter Reinickendorf und gibt dort wiederholt Dokumente ab, die auch über den jeweiligen Aufenthaltsort von Frau Müller informieren.

"Ich war in der Zeit bestimmt vier oder fünf Mal im Jobcenter und habe Liegebescheinigungen und Atteste abgegeben", sagt die Bekannte. "Angeblich aber lagen die Dokumente nicht vor." So wird nach ihren Angaben am 18. April mit der Abgabe des Folgeantrags zur Weiterbewilligung der Arbeitslosengeld-II-Leistungen auch die Liegebescheinigung für eine Anschlussbehandlung in der Charité übermittelt und im Jobcenter mit einem Eingangsstempel versehen. Beide Dokumente finden nach der Übergabe nicht ihren Weg in die Akte von Frau Müller.

Etwa zur gleichen Zeit macht sich offensichtlich die Vermieterin Sorgen um Frau Müller, die zwei Zimmer im oberen Stock ihres Einfamilienhauses bewohnt. Sie weiß von der Krebsbehandlung nichts, die Miete für April steht aus. Wie die Pressestelle des Jobcenters bestätigt, nimmt sie am 12. April auf der Suche nach ihrer Mieterin Kontakt mit dem Jobcenter auf. Dort wird man hellhörig. Das Jobcenter aktiviert den Außendienst zur "Sachverhaltsaufklärung" und stellt die Zahlungen für den Monat Mai komplett ein, wegen der "unklaren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse".

Am 6. Mai betritt ein Mitarbeiter im Beisein der Vermieterin die Wohnung von Rebekka Müller. Das bestätigt die Pressestelle des Jobcenters: "Offensichtlich wurde der Hausbesuch am 6. 5. 2011 dann in Abwesenheit von Frau Müller durchgeführt."

Dass hier ein Verstoß gegen eigene Bestimmungen vorliegen könnte, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Doch der Schutz der Wohnung gehört zu den Grundrechten. Der Verstoß ist dem Jobcenter-Mitarbeiter offensichtlich nicht bewusst, immerhin spricht er mit Dritten darüber. So kontaktiert er Anfang Mai im Zuge seiner Ermittlungen den Berliner Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt. Müller war dort mehrere Jahre ehrenamtlich im Vorstand tätig. "Der Jobcenter-Mitarbeiter rief an und fragte mich, ob die Betroffene sich von 7. bis 10. April hier aufgehalten habe", erzählt eine Mitarbeiterin. "Und dann erzählte er frank und frei, dass er mit der Vermieterin in der Wohnung gewesen sei, weil das Jobcenter keine Informationen darüber hätte, was mit der Frau sei."

Dieser Fall von Verletzung der Privatsphäre ist selbst für Betroffenen-Initiativen nicht alltäglich. Verwundert ist Jürgen Freier von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV nicht: "Es hat seit Einführung des Arbeitslosengeldes II immer wieder Gesetzesverschärfungen gegeben, die für die Betroffenen noch mehr Kontrolle bedeuten", sagt er. Bei den Jobcenter-Mitarbeitern führten die Regelungen tendenziell zu einem grundsätzlichen Misstrauen und weichten ihre "grundrechtliche Sensibilität" auf.

Am 6. Mai werden nach Aussage des Jobcenters erneut Nachweise des Aufenthalts von Frau Müller im Jobcenter abgegeben und diesmal zur Kenntnis genommen. Dennoch werden die Sanktionen erst drei Wochen später zurückgenommen und die ausstehenden Zahlungen geleistet, "da der Aufenthalt von Frau Müller außerhalb der Krankenhauszeiten zunächst geklärt werden sollte", schreibt das Jobcenter. Fast einen Monat wurde Müller im Unklaren darüber gelassen, ob sie für eine vom Jobcenter verschlampte Liegebescheinigung mit einer 100-prozentigen Leistungskürzung sanktioniert wird oder nicht. Was nicht aufgehoben wurde, so die Bekannte von Rebekka Müller, sei eine 10-prozentige Sperre für die Monate Mai, Juni und Juli, da während der Zeit des Krankenhausaufenthalts der Postzugang nicht gewährleistet gewesen sei.

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29 Kommentare

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  • H
    Harald

    Im Jobcenter Neukölln wurde auch ein Hartz IV Empfänger nach mehrmaligen Aufforderungen Unterlagen einzureichen gesperrt.

     

    Bei dem Besuch bei der Dame von der Leistungsstelle, Frau Ötztürk, fanden sich alle geforderten Unterlagen schon bei der ersten Einreichung und dann bei jeder Nachforderung fein säuberlich in dem Hängeordner der Akte. Sie könne die Sperre trotzdem nicht aufheben, sagte sie uns. Es gäbe da eine Interne Anweisung in Berlin Neukölln, dass die Mitarbeiter des Jobcenters so wenig wie möglich bewilligen sollen. Sie sagte uns weiterhin, dass sie zwar nicht mit direkten Nachteilen zu rechnen hätte, aber dass sie sonst nicht weiter kommen würde oder Beförderungen davon abhängen, wer am wenigsten Kosten verursacht.

     

    Das Jobcenter Neukölln soll auch sehr viele der ehemaligen Postmitarbeiter bei der Privatisierung übernommen haben. Diese ungeschulten Mitarbeiter, versetzt aus Westdeutschland in einen Problembezirk Berlins, sind nun wirklich nicht die beste Wahl für solch sensible Kundendienstarbeiten.

  • A
    Anita

    @Claudia38

     

    Ganz schoen unverschaemt von dir, den Boten aufs Uebelste zu beleidigen.

    _Ich_ hab die Gesetze nicht gemacht, ich gebe sie nur wieder.

    Nur weil du nicht wahrhaben willst, dass es so ist, wie es ist, heisst das nicht, dass jemand, der die Realitaet anerkennt (voellig unabhaengig davon, ob sie ihm gefaellt oder nicht) eine Macke hat.

  • C
    Claudia38

    @ Anita...

    Zitat:

    "Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos.

    (Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)"

     

    Sach´mal, hast du ´ne Macke??

    DAS soll eine Argument sein, jemanden die Kohle zu kürzen um 10 % und eine VERBOTENE ( Grundrechtsverletzung) Handlung zu vollziehen??

    Super!

    Wo bitte sind wir denn hier??

    Im 2. Weltkrieg oder was??

    Wenn du schon so schlau bist, dann biete doch mal an das sich Menschen der " unteren" Klasse sich die *BG Nr. ( *Google mal selber!) in den Oberarm " stechen" lassen sollen, damit sie besser zu erkennen sind!!

    Was hast du denn für ein Problem??

    Geh´mal zum Arzt und lasse ein EEG machen...

    Boahhhhhh, ich würg´gleich!!

  • S
    sebi-rockt

    Ich unterstelle den Menschenvernichtungszentren, dass Unterlagen bewusst verschwinden gelassen werden. Bei den ganzen Unterlagen die von mir schon im Briefkasten dieser Henkersknechte verschwunden sind kann das nicht mehr an der wirklich durchaus überdurchschnittlichen Unfähigkeit liegen. Das funktioniert systematisch.

     

    Ein guter Tip (das mache ich jetzt sehr erfolgreich seit über einem Jahr):

    Nehmt Euch eine Auflistung der abzugebenden Unterlagen mit, sprecht den nächstbesten H4 Kollegen an und bittet Ihn zu kontollieren, was Ihr in den Kasten werft. Schreibt Euch die Ausweisnummer und den Namen auf und lasst Euch das auf Eurer Auflistung unterschreiben. Die meisten gucken zu erst ein bisschen iritiert, zeigen aber doch Ihren Perso und unterschreiben, wenn Ihr erklärt warum.

     

    Des weiteren setze ich unter jedes Schreiben den Zusatz: "Verschwinden lassen sinnlos, das Schreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten geworfen!"

     

    Seitdem ist kein einziges Schreiben von mir mehr verschwunden.

     

    Mein Name ist Sebi und ich bin Pirat

  • FM
    F. M.

    Sehr geehrter Herr ...,

     

    sehr gerne beantworte ich Ihre Frage.

     

    Darf ich Sie fragen, bezüglich welcher Forderung Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind?

     

    Bitte klären Sie vorab folgende Punkte:

    •Es hat eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung zu erfolgen, daher im Regelfall auch eine

    schriftliche Meldeaufforderung (§ 31 Abs. 2 S. 1 SGB II).

    •Wichtig: Meldeaufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§§ 61, 62 SGB I) sind keine

    sanktionsbewerten Meldeaufforderungen (nach § 59 SGB II i.V. m. § 309 SGB III), die zu einer

    Sanktion wegen einer leichten Pflichtverletzung nach Abs. 2 führen können.

    •Den Zugang der Meldeaufforderung und den Zeitpunkt des Zugangs bei dem

    Leistungsberechtigten hat die Behörde zu beweisen (analog § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X). Kann die

    Behörde den Zugang nicht beweisen fehlt die zwingend vorgeschriebene schriftliche

    Rechtsfolgenbelehrung, eine Sanktion ist dann rechtswidrig.

    •Eine Meldeaufforderung am selben Tage ist nicht zumutbar. Der Betroffene hat einer

    Meldeaufforderung aber unverzüglich „Folge zu leisten“(§ 7 Abs. 4a SGB II i.V. m. § 1 Abs. 1 EAO).

    Unverzüglich heißt: ohne schuldhafte Verzögerung, das bedeutet in der Rechtsprechung

    am nächsten Tag.

    •Der Betroffene ist nicht zu Sanktionieren, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen

    Grund nachweisen kann (Meldeaufforderung nicht erhalten, Kind krank und Amt

    unerreichbar, Bewerbungsgespräch …) (§ 31 Abs. 2 SGB II).

     

    Zweifelsohne können Sie einer Sanktion in jedem Fall erfolgreich widersprechen (binnen eines Monats), wenn Sie der Behörde sinnvoll begründen, dass Sie der Meldeaufforderung aus bestimmten Gründen nicht nachkommen konnten. Ich habe bereits für etliche Hilfesuchende Widersprüche erfolgreich und kostenfrei formuliert. Von fast 500 Widersprüchen blieben schlussendlich nur 14 ohne Erfolg.

    Von mir aus lügen Sie sich ein logisches Konstrukt (gut nachvollziebar) zusammen, denn hier geht es um Ihre Existenz!!

     

    Sanktionen sind m. E. sowieso mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da das Existenzminimum unangreifbar ist. Wenn ich einem Menschen sein Existenzminimum nehme, dann entziehe ich ihm faktisch gesehen seine Lebensgrundlage und infolge ist er in einer von Geld bestimmten Umwelt nicht mehr überlebensfähig. Auch ein Alg-2-Empfänger hat nicht einfach die Möglichkeit zu jagen und zu fischen oder sich irgendwo sein Zelt aufzuschlagen, um überleben zu können. Infolge ist der Staat verpflichtet einem Bürger so viel Geld zu überlassen, wie er benötigt um insoweit überleben zu können und ohne, dass er straffällig werden muss.

     

    Und nie darf vergessen werden, dass JEDER Mensch in einer Notlage zu einem ALG-2-Empfänger werden kann, auch die Mitarbeiter der Jobcenter selbst.

     

    Wenn ich logisch betrachtet einen ALG-2-Empfänger "sanktionieren" (unverschämte Bezeichnung!) möchte, dann muss ich ihm einen Betrag gewähren, der deutlich über seinem Existenzminimum liegt. Beispiel: 364 Euro Regelleistung (Existenzminimum) plus z. B. 100 Euro sanktionierfähiger Betrag.

    Abgesehen davon ist es doch höchst fragwürdig, ob es mit der Zivilisation, dem Grundgesetz und mit der Menschenwürde vereinbar ist, einen Menschen im 21. Jahrhundert zu SANKTIONIEREN!?? Staatlich angewandter Sozialdarwinismus muss gestoppt werden! Bereits im Dritten Reich sind Menschen sanktioniert worden.

     

    Eine Klage bis zum Bundessozialgericht wäre hier sicherlich erfolgversprechend.

     

    Und nun konkret zu Ihrer Frage:

    Der Freibetrag bei einer dementsprechenden Erwerbstätigkeit steht Ihnen immer zu. Dieser Betrag darf sich bei einer Sanktion weder verringern noch erhöhen bzw. leider erhöht er sich dadurch nicht. Würde sich der Freibetrag aufgrund einer Sanktion erhöhen, ginge ja eine Sanktion sozusagen in's Leere. Angenommen Sie verdienen monatlich 400 Euro, dann bleiben Ihnen im Endeffekt 100 Euro Freibetrag plus 20 % der restlihen 300 Euro. Gesamt also 160 Euro und 240 Euro behält sich das Jobcenter ein.

     

    Wussten Sie, dass Mitarbeiter der Jobcenter gemäß inoffizieller Anweisungen von Vorgesetzten sogar gezwungen werden, nach Sanktionsgründen geradezu penibel zu suchen, um Geld auf Kosten der Armen einzusparen? Deshalb lassen Sie sich bitte zukünftig aus Beweisgründen alles bestätigen. Wenn Sie dem Jobcenter etwas mitteilen wollen oder müssen, dann rufen Sie nicht einfach dort an, denn dieser Anruf wird u. U. nicht notiert sondern extra verschwiegen und an die zuständige Stelle nicht weitergeleitet. Schreiben Sie stattdessen eine E-Mail, welche Sie mehrmals schicken, und werfen Sie ZUSÄTZLIcH unter Zeugen nochmals den Inhalt dieser E-Mail in einem Briefumschlag in den Briefkasten des Jobcenters ein. Erscheinen Sie zu Terminen immer zu zweit (mit einem Zeugen) und nie alleine! Sie haben stets das Recht diesen Zeugen zu jedem Gespräch mitzunehmen.

     

    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

     

    So hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe vorerst

     

    mit freundlichen Grüßen

     

    ergoldsbach@gmail.com

  • A
    Anita

    @Sam Stoned

     

    Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos.

    (Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)

  • SS
    Sam Stoned

    Warum stört sich keiner an dem letzten Absatz? Wie kann es sein, daß ihr wegen dem Krankenhausaufenthalt drei Monate lang 10% gestrichen werden? Gehts noch?

  • S
    suswe

    beim Jobcenter oder Arbeitsamt sollte man IMMER eine Kopie der Dokumente anfertigen, auf die man sich IMMER einen Eingangsstempel als Beweis geben lässt.

    Seitdem ich einen SV-Ausweis dort abgegeben habe und der verloren ging, mache ich das NUR NOCH SO.

  • A
    armerhartzer

    Gegen das Jobcenter muss Strafanzeige gestellt. Der zuständige Mitarbeiter muss umgehend aus dem Dienst entfernt werden. Also, was lernen wir daraus? Hartz IV muss weg. Mehr denn je muss dagegen angegangen werden. Dreckspack.

  • KG
    Karl Görtz

    @ von Tom

     

     

    Es ist müßig darüber zu diskutieren ob hier Strafanzeige zu stellen wäre. Hartz IV verstößt grundsätzlich gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. Und die Staatsanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht wären verpflichtet, von sich aus dagegen vorzugehen. Dem Anschein nach ist das aber nicht gewollt weil diese Herrschaften alle "den Schwanz" einziehen.

  • H
    Hasso

    Diese Verletzung des Grundrechts(Hausfriedensbruch) durch diesen Gangster von der Arge, müsste doch jetzt eigentlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

    Oder leben hier nur die Reichen in einem Rechtsstaat?Diese nichtsnutzigen Steuerschmarotzer, die an der Armut verdienen, wissen mit Sicherheit, mit wem sie es machen können.Der Steuerzahler finanziert auch noch diese widerlichen Subjekte.

  • A
    Anita

    Also wenn ich Sachen verschlampere, muss ich selber dafuer gerade stehen. Wenn die Arge Zeug verschlampert, muss der Kunde dafuer gerade stehen. Wie kann das sein, dass man seine Verantwortung einfach an jemanden abgibt, dem es garnicht moeglich ist, dafuer zu sorgen, dass das Zeug da bleibt?

  • T
    Tom_

    Und wenn man Schreiben würde, wie eine Anzeige aufgegeben wird, dann würde einem vorgeworfen sich oberlehrerhaft zu verhalten. Wie man es macht, es ist immer falsch.

     

    Für das wie gibt es ja außerdem Google und Co. oder? Man kann auch bei Polizei oder Staatsanwaltschaft fragen.

  • RV
    Router vom flopserver

    @von flopserver - ganz schön naiv, noch nie mit der ARGE zu tun gehabt ? Von wegen alle gleiche Rechte...die Klagen werden eiskalt abgewiesen

  • A
    Anette

    @an Saviour1981

     

    die Frau ist Krebskrank, nicht einmal Gesunde wehren sich..was erwartet man von ihr? Wer unterstützt sie tatkräftig...?

  • B
    bel

    @oskar franz

    Zu ihrer Indformation :

    die im Artikel erwähnte liegebescheinigung __IST__ in diesem falle (=krankenhausaufenthalt) der gelbe schein.

  • A
    Anette

    Dank an

    "Marcel Stutz",

    es gibt doch noch Menschen die etwas tun und nicht nur Ratschläge von sich geben, denn es wird auch hier wieder so getan, als wenn jeder wüsste, wie man eine Anzeige, vor allem an wen, aufgibt!

  • MS
    Marcel Stutz

    Unfassbar. Ich habe soeben Strafanzeige mit folgendem Inhalt gestellt (Auch wenn die Formulierung im Eingangstext missverständlich ist, im Abschnitt "Wann ist es passiert" auf dem Anzeigenformular ist die korrekte Datumsangabe aus dem Artikel vermerkt.):

     

    Was ist passiert:

    In der Onlineausgabe der TAZ http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/ ist ein Artikel über das rechtswidrige Eindringen eines Mitarbeiters des Jobcenters Reinickendorf am 04.08.2011 erschienen. Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist ein Mitarbeiter in Abwesenheit des ALG 2 Beziehers zusammen mit der Vermieterin/Vermieter in die Wohnung eingedrungen. Ich halte dieses Vorgehen für einen Straftatbestand nach § 123 des StGB (Hausfriedensbruch). Da hier eine öffentliche Stelle ohne Rechtsbewusstsein diese Tat begangen hat, liegt ein öffentliches Interesse vor, diesen Sachverhalt aufzuklären.

  • N
    Nachtigall

    Ist es denn schon soweit, dass wir Grundrechte einklagen müssen.

    Wäre es vom Jobcenter nicht angemessen, sich schnellstens für die Grundrechtsverletzung zu entschuldigen, und nicht, der Frau noch eine Sperre draufdrücken, weil im Krankenhaus ihr Postzugang nicht gewährleistet war!

    Selbst in Kenntnis der Krankheit der Frau ändert sich nichts am menschenverachtenden Umgang der Behörde.

     

    Das führt früher oder später zu Fatalismus - mit soziopathischen Ausnahmen, wie der Fall Gäfgen zeigt.

    Und Fatalismus führt zu Politik-/Staatsverdrossenheit, Vertrauensverlust und Entfremdung vom Staat. Dem Aufbrechen der Gemeinschaft, Entsolidarisierung, wie es ja auch das "zunehmende Misstrauen" der Jobcentermitarbeiter zeigt.

  • S
    souverän

    @flopserver

     

    Die Realität sieht anders aus. Die Verbrecher in den Argen begehen täglich teils schwerwiegende Straftaten.

    Angezeigt wurden etliche. Noch nie hat sich - selbst bei bewiesenem Straftatbestand - einer dieser ....schergen vor Gericht verantworten müssen, weil JEDER Staatsanwalt prinzipiell jede Strafanzeige gegen Argeverbrecher nicht annimmt.

  • T
    Tom_

    Kleiner Tipp:

     

    Anzeige kann auch von jedem der Leser hier erstattet werden. Hinweis auf den Artikel der TAZ nicht vergessen, damit die Staatsanwaltschaft über die TAZ dann den Realnamen der Jobcenter Mißhandelten erfahren kann.

     

    Einige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft können Wunder wirken, denn sie zeigen gleichzeitig, dass öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung besteht.

  • S
    statistika

    Was mir fehlt, ist eine systematische Gegenüberstellung von Maßnahmen, die im Dritten Reich von Seiten des Arbeitsamtes ergriffen wurden, im Verhältnis zu den Sanktionen, die heute vom Jobcenter in Namen von Hartz IV durchgeführt werden. Die Analogien müssten sich doch leicht ergeben, zumal im Internet die Betroffenen ihre Erfahrungen mit den Ämtern protokollieren. Warum gibt es keine große Bewegung gegen Hartz IV? Wahrscheinlich, weil sich hier jeder selbst der Nächste ist.

  • MB
    Marion Böker

    Da geht einem der Hut hoch! Die Betroffene sollte klagen. Da dies in ihrer Situation, da dies immer für einzelne ein langer, energieraubender und kostspieliger Weg ist, sollte sie von einer Gewerkschaft, einem Verband unterstützt werden, es durchzustehen. Sie muesste auch Prozesskostenhilfe bekommen, das sollte zumindest geprüft werden.

    Der Fall sollte ggf. von der taz selbst zur Anzeige gebracht werden. Der Senat müsste im Eigeninteresse des Landes Berlin umgehend das betr. Jobcenter überprüfen, eine umgehende Klärung, Entschuldigung und Entschädigung (mind. Einsetzung der Betroffenen in ihre Rechte) einleiten und: die Ursache, Willkür im eigenen Haus, abstellen. Darüberhinaus: das entwürdigende Gesetz gehört weg,- boss nicht reformiert. Es bedarf eines grund- und menschenrechtlich tauglichen Gesetzes zur Arbeitmarktpolitik, dessen erste Paragraphen die das Primat der Grund - und Menschenrechte der Betroffenen und dann die Pflichten und deren Grenzen der Ausführenden des Gesetzes umreissen. Danach der Rest.

    Zum Klageweg ist auch zu prüfen, ob die Betroffene nicht auch in ihrem Recht auf Gesundheit eingeschränkt, beeinträchlicht wurde: so eine Sache nebenbei während der Therapie zu erfahren und unter existentiellen Stress gesetzt zu werden, kann ja lebensgefährdent sein.

  • E
    Eremit

    Krebs ist an sich schon eine niederschmetternde Diagnose, wenn der Patient dann noch solcherart "positive" Rückendeckung erhält, sollte ein eim Sinne der Arge wünschenswerter Verlauf doch zumindest mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bedacht sein.

    Konkrete Hilfe für die Frau, Solidarität und der organisierte Kampf gegen die Arge - Rechtshilfe, Schriftverkehr, etc. etc. könnte helfen.

    Dazu gibt es noch viel zu Wenige, die hier aktiv mithelfen.

    Die Arbeitslosen brauchen jede Hilfe die sie bekommen können!

  • OF
    Oskar Franz

    Warum hat das Krankenhaus nicht seine gesetzliche Pflicht erfüllt, einen Krankenschein ausgesetellt und diesen dem Jobcenter übergeben?

  • FA
    Frigga AKKU MENSCH

    In Frankreich solidarisieren sich seit einigen Jahren die gewerkschaftlich organisierten Jobvermittler mit ihren "Kunden", warum hier nicht?

     

    Wer sich gegen diese unglaubliche und tiefgründige Bosheit wehrt . mit kulturell kreativen, solidarischen, frechen und ungehorsamen Mitteln - stärkt grundgesetzlich verankerte Werte.

    Und das ist nicht nur Gerede, es geht ganz praktisch los:

     

    grundrechte-brandbrief.de

     

    zum Kraft schöpfen, unterschreiben oder nachahmen, wer sich traut. Und niemals Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben.

  • S
    Saviour1981

    es zeigt mal wieder die ARGE, wie sie wirklich ist: misanthropisch, willkürlich, dumm und anmaßend.

    Ich rate Frau Müller, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen (die ARGE hat kein Geburtsrecht auf eine Hausdurchsuchung), vorm Sozialgericht zu klagen da die ARGE anscheinend VORSÄTZLICH und ohne Häme das Chaos walten läßt. Frau Müller sollte sich drinegnd zur Wehr setzen und zeigen, dass die ARGE das nicht mit ihr amchen kann: ich kann es jeden Bezieher von Transferleistungen raten, damit der ARGE-Willkür endlich der "Mut" genommenw ird, die werden sich das dann nicht mehr trauen. Also, auf geht's! Hier geht es um unser aller gutes Recht!

  • S
    Stehaufmännchen

    Mit welchem Recht sollen wir das ertragen?

    Das Amt hat die Probleme selbst verschuldet und spielt sich autoritär auf zu einem Kontrolleur und Richter über Leben und Tod durch Entziehung der Gelder aus "Unklarheit"

     

    Klagemöglichkeiten werden verschleppt, begrenzt, abgewiesen. Entrechtung ist das und zwar bloß weil Mensch keinen Job findet.

  • F
    flopserver

    Die Überschrift ist rechtlich völlig falsch und bestärkt nur einen Fatalismus. Natürlich haben alle die gleichen Grundrechte und wenn jemand dagegen verstößt, auch wenn es das Jobcenter ist, so ist er (es) im Unrecht und kann mit einer Klage überzogen werden. Die Überschrift aber gaukelt vor, es sei dem nicht so und spielt ein gefährliches Spiel mit der normativen Kraft des Faktischen.