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Transparenz für Brüssel

■ EU-Kommission muß an den WWF Umweltinformationen herausrücken

Freiburg (taz) – Die EU-Kommission muß transparenter werden. Dies entschied gestern auf eine Klage des World Wide Fund for Nature (WWF) der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Der WWF hatte von der Kommission wissen wollen, wie sie bei der Finanzierung eines Besucherzentrums im irischen Nationalpark Mullaghmore ökologische Interessen berücksichtigt habe.

Mit Strukturfondsgeldern hatte sich die EU an dem umstrittenen Projekt beteiligt, dann aber die Herausgabe interner Untersuchungen über dessen ökologische Folgen verweigert. Auch über die Untersuchungskriterien wollte die Kommission keine Auskunft geben. Diese Entscheidung hoben die Europarichter jetzt auf.

Das EU-Gericht prüfte damit zum erstenmal das Verhalten der Kommission im Hinblick auf einen Transparenz-Kodex, den sich Ministerrat und Kommission Ende 1993 gegeben haben. Ziel dieses Regelwerks ist es eigentlich, durch eine Politik der Offenheit das Vertrauen in die EU-Administration zu fördern. Andererseits läßt der Verhaltenskodex aber zahlreiche Ausnahmen zu, die auch vom Europa-Gericht nicht in Frage gestellt wurden. Die Kommission hätte lediglich deutlich machen müssen, auf welche Ausnahmebestimmung sie sich bei den jeweiligen Dokumenten stützt. Christian Rath

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