Transparenz beim Sponsoring: Der Weihnachtsmann ist eine Frau
Einmal im Jahr beschenkt Wowereit seine Patenkinder. Wer wie viel spendet, muss die Senatskanzlei veröffentlichen – und unterschlug die größte Geldgeberin.
Mehr als 130 Patenkinder hat Klaus Wowereit inzwischen: Seit 2003 übernimmt der Regierende Bürgermeister die Patenschaft von allen Drillingen und Vierlingen, die in Berlin geboren werden und bei denen die Eltern das möchten. „Ansprüche können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden“, informiert die Senatskanzlei auf ihrer Webseite. Aber einmal im Jahr lädt der prominente Patenonkel ins Technikmuseum – und es gibt Geschenke.
Auf der Webseite der Senatskanzlei wird auch veröffentlicht, wer Feier und Geschenke finanziert. //www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung.53523.php:Über das Jahr 2011 hieß es: „Gesponsert werden der Nachmittag und die Geschenke für die Kinder von: Niketown Berlin, Hertha BSC, EHC Eisbären, Westermann Lernspielverlag GmbH, Kaufhof Warenhaus AG am Alexanderplatz, Deutsches Technikmuseum Berlin, algemarin Böttger GmbH und Scala-Druck.“
Wer das las, musste den Eindruck bekommen, als würde es sich um eine vollzählige Aufzählung aller Sponsoren handeln. Dass das nicht stimmt, zeigte sich erst im Juli 2013: Dann veröffentlicht der Senat seinen Sponsoringbericht (PDF) für die Jahre 2011 und 2012. Dort stand, dass es in beiden Jahren auch eine Spende von einer Privatperson in Höhe von 10.000 Euro gab – jedoch: „Der Sponsor will ausdrücklich nicht genannt werden.“
Die Senatskanzlei verstieß damit gegen einen Beschluss des Abgeordnetenhauses (PDF, Seite 76). Das Parlament hatte die „namentliche Nennung des Sponsoren“ verlangt. So sollte verhindert werden, das Lobbyisten durch Sponsoring die Senatspolitik beeinflussen können, ohne dass das für die Öffentlichkeit transparent wird.
Als Grund für die Geheimhaltung nennt Wowereits Sprecher Richard Meng, „dass die Privatperson bislang öffentlich nicht genannt werden wollte und wir das respektiert haben“. Und auf die Frage, warum die Senatskanzlei das Geld unter diesen Bedingungen angenommen hat, antwortet er: „Es geht um eine Weihnachtsfeier für Kinder. Ich finde, bei einem solchen rein menschlichen Anlass kann man das akzeptieren.“
Der Verstoß gegen die Berichtspflicht hat für den Senat indes keine Folgen, da das Abgeordnetenhaus keine Sanktionen für solche Fälle festgelegt hat.
Allerdings hat der Senat zusätzlich auch eine Pflicht, Anfragen von Pressevertretern zu beantworten. Die taz hat daher im Juli 2013 bei der Senatskanzlei angefragt, wer die Person ist, die nicht genannt werden will. Im Falle der Nichtauskunft hätte die Senatskanzlei damit rechnen müssen, dass die taz vor Gericht auf Auskunft klagt. Im Jahr 2012 hatte die taz //www.documentcloud.org/documents/407586-hoffest-gerichtsbeschluss.html:einen solchen Prozess gewonnen und die Auskunft erhalten, wer das Hoffest Wowereits im Roten Rathaus mit welchen Beträgen sponsert.
„Eher peinlich“
Nach einem längeren Schriftverkehr gab die Senatskanzlei jetzt doch noch die Auskunft, ohne dass eine erneute Klage notwendig wurde: Die Spenderin ist Maren Otto, Witwe des Versandkonzerngründers Werner Otto. Sie hat mehr als doppelt so viel gespendet wie jedes einzelne der Unternehmen, die in der Pressemitteilung der Senatskanzlei genannt wurden.
Welche Absichten verfolgte Maren Otto mit der Spende? „Leuchtende Kinderaugen“, heißt es in einer Stellungnahme der Werner-und-Maren-Otto-Stiftung. „Für Frau Otto steht die Hilfe selbst im Vordergrund. Sie empfindet es daher als persönlich eher peinlich, wenn öffentlich bekannt gegeben wird, dass sie Kindern eine Freude mit Spielzeug und Schokolade machen möchte.“ Außerdem spende Maren Otto „privat auch wesentlich höhere Beträge“ für andere Zwecke, etwa für ein Kinderhospiz.
Kommentar: Und wer denkt an die Kinder?
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