in kürze BUNDESWEHR-EINSÄTZE : Tränengas erlaubt
Die Bundeswehr darf künftig im Ausland Tränengas gegen gewalttätige Demonstranten einsetzen. Vor dem Hintergrund der Kosovo-Unruhen im März änderte der Bundestag gestern das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen, das der Bundeswehr bislang den Einsatz von Reizgas untersagte. (dpa)