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Totalverweigerer nicht vorbestraft

Staatsanwaltschaft zieht Berufung gegen Kriegs- und Zivildienstverweigerer zurück. Kein Eintrag ins Führungszeugnis

Die totalen Kriegsdienstverweigerer kommen in Berlin mit immer geringeren Strafen davon. Die Staatsanwaltschaft hat gestern überraschend ihre Berufung gegen ein Urteil zurückgezogen, das im Januar gegen den Wehr- und Zivildienstverweigerer Sascha W. ergangen war. Das teilte die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) mit. Damit bleibe das Urteil, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 20 Mark bestehen, Sascha W. sei damit nicht vorbestraft, so DFG-VK-Sprecher Frank Brendle. Damit setze sich der Trend fort, bei Urteilen gegen Kriegs- und Zivildienstverweiger unter einer Strafe zu bleiben, die nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führe. Die mögliche Höchststrafe für Dienstflucht beträgt fünf Jahre. „Die Staatsanwaltschaft muss endlich akzeptieren, dass Totalverweigerer keine Kriminellen sind“, betonte Brendle. Die Wehrpflicht habe ausgedient – es sei an der Zeit, die Entscheidung junger Männer anzuerkennen, die sich „nicht fürs Töten oder die Beihilfe dazu missbrauchen lassen“. Schließlich seien Zivis im Kriegsfall auch für militärisch relevante Tätigkeiten vorgesehen, etwa bei der Truppenversorgung oder im Sanitätswesen.

Die Wehrpflicht sei ein Relikt vergangener Zeiten, betonte gestern auch der Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Michael Behrendt. Dies zeigten aktuelle Zahlen des Verteidigungsministeriums, nach denen 600.000 junge Männer gar nicht mehr eingezogen werden könnten. „Nicht Verstöße gegen die Wehrpflicht sind kriminell – die Wehrpflicht ist es.“ ROT

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