Todesstrafe in den USA: Vollzug trotz Protest
In Texas wurde ein Mann mit geistiger Behinderung trotz Protesten der Vereinten Nationen hingerichtet. In Georgia wurde eine Hinrichtung verschoben, weil ein neues Gift eingesetzt werden soll.
WASHINGTON afp | Die Behörden im US-Bundesstaat Texas haben trotz Protesten der Vereinten Nationen einen zum Tode verurteilten Mann mit geistiger Behinderung hingerichtet. Indes ist die für Mittwoch geplante Hinrichtung eines geistig behinderten Mannes im US-Bundesstaat Georgia vorerst verschoben worden.
Der 34-jährige Afroamerikaner Yokamon Hearn wurde am Mittwoch (Ortszeit) mit einer Todesspritze exekutiert, die nur ein Gift und nicht wie bislang üblich drei verschiedene Stoffe enthielt, wie die Justizbehörden mitteilten. Die UNO hatte die USA noch am Dienstag dazu aufgefordert, das Todesurteil mit Blick auf die Behinderung des Manns nicht zu vollstrecken.
Hearn war im Alter von 19 Jahren zum Tode verurteilt worden, weil er einen Weißen ermordet hatte. In seinem 14. Lebensjahr war seine Behinderung festgestellt worden, die auf die Alkoholsucht seiner Mutter zurückgeführt wurde. Am Mittwoch lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine letzte Eingabe gegen die Exekution endgültig ab.
Ebenfalls am Mittwoch hatte der Bundesstaat Georgia die geplante Hinrichtung eines anderen geistig Behinderten verschoben. Die Todesstrafe gegen ihn soll nun am Montag vollstreckt werden. Er war im Jahr 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich hatte er wegen der Tötung seiner Freundin in Haft gesessen. Ein Gnadengesuch wurde am Montag abgelehnt.
Der Supreme Court hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Allerdings überließ das Gericht die Definition von geistiger Behinderung den Bundesstaaten. In Georgia gilt die Maßgabe, dass die Behinderung zweifelsfrei festgestellt werden kann. Dies sah ein Richter in dem Bundesstaat bei Hill nicht gegeben. Die geplante Hinrichtung stieß international und auch in den USA auf Kritik.
Leser*innenkommentare
Bernd Goldammer
Gast
Dieses abartige Land führt offene und geheime Kriege für Menschenrechte in der Welt. So sieht Zynismus aus.
Celsus
Gast
Da bin ich doch jetzt betroffen, wie das Recht in den USA ausgelegt wird. Wenn Zweifel an der Zurechnungsfähgikeit oder einer Behinderung nicht ausgeräumt werden können, darf in meinen Augen niemals ein Betroffener hingereichtet werden. Den schon bei den Römern geltenden Rechtssatz des in dubio pro reo (im Zwefel für den Angeklagten) finde ich bei allen für die Bestrafung relevanten Tatsachen wichtig.
Es macht schon betroffen, wenn da ein Richter über Zweifel einfach hinweggeht. Und das in einem Fall, in dem es nicht um eine belanglose Strafe geht.
e.a.
Gast
Real sind große Teile der US Justiz und der Politik noch im Mittelalter.
Dr.Klaus Heine
Gast
USA, das freieste Land auf diesem Globus? Mir wird schlecht!
P.Haller
Gast
Wie soll ein Richter eines Landes voll geistig Behinderter feststellen, wann jemand geistig behindert ist ??