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Todesstrafe in den USAHinrichtung Hills erneut verschoben

Die Hinrichtung eines Mannes mit geistiger Behinderung im US-Bundesstaat Georgia ist erneut verschoben worden. Er hatte Einspruch gegen die Hinrichtung durch nur ein Gift erhoben.

WASHINGTON dpa | Die Hinrichtung eines anscheinend geistig behinderten Mannes im US-Bundesstaat Georgia ist erneut verschoben worden. Der oberste Gerichtshof des Staates habe nach einem Einspruch des verurteilten Mörders Warren Hill eine Verschiebung verlangt, berichtete der lokale TV-Sender WSAV3. Der Beschluss sei kurz vor der geplanten Exekution am Montagabend (Dienstag 01.00 Uhr MESZ) durch eine Giftspritze ergangen.

Der 52-jährige Hill habe Einspruch gegen die Hinrichtung durch die Injektion nur eines einziges Giftes erhoben. Die Gefängnisbehörden hätten erst kürzlich entscheiden, dass nicht mehr eine Mischung aus drei Giftstoffen verwendet werde. Der oberste Gerichtshof habe verlangt, dass die Forderung nach einer Anhörung über die Frage der Exekutionsmethode geprüft werde.

Bereits vor einer Woche hatte die Gefängnisbehörde eine Verschiebung erwirkt, ebenfalls wegen der Frage der Giftmischung.

Das Todesurteil hatte über die USA hinaus Aufsehen erregt, weil Hill laut mehreren Gutachten einen Intelligenzquotienten von lediglich knapp 70 besitzt. Er gilt daher nach verbreiteter Expertenauffassung als geistig behindert. Deshalb dürfte er nach der US-Verfassung nicht hingerichtet werden. Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, dass das Ausmaß der Behinderung nicht zweifelsfrei feststehe.

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3 Kommentare

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  • R
    rolff

    Das zeigt die ganze Perversion eines Rechtssystems.

    Und das will Vorbild für die Weltgemeinschaft sein. Das ist Mittelalter auf neu gebürstet.

  • M
    martin

    Am einfachsten wäre es wohl, wenn die US-Regierung die Todesstrafe einfach abschafft. Weniger Aufwand, weniger Kosten und deutlich weniger Grausamkeit.

  • BG
    Bernd G.

    "Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, dass das Ausmaß der Behinderung nicht zweifelsfrei feststehe."

    Im Zweifel für den Angeklagten.

     

    Abgesehen davon sollte kein Staat der Welt, keine Einzelperson und auch keine Gruppierung je das 'Recht' haben jemanden zu töten.