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Todesstrafe für abgeschobenen InderGauck bittet um Gnade

Bundespräsident Gauck und Außenminister Westerwelle schicken Gnadengesuche für einen Inder, der aus Deutschland abgeschoben wurde und gehenkt werden soll.

Protest gegen Abschiebungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Devinder Pal Singh Bhullar wartet. Darauf, dass ihm ein Strick um den Hals gelegt oder doch noch ein Gnadengesuch für ihn erfolgreich ist - bislang wurden alle abgelehnt. Bhullar ist jetzt seit über 18 Jahren in indischer Haft. Ihm wird ein Bombenattentat zur Last gelegt.

Mit zwei Gnadengesuchen bittet jetzt auch Berlin nach einem Medienbericht Indien, die Todesstrafe in lebenslange Haft umzuwandeln – denn Bhullar war vor Jahren aus der Bundesrepublik abgeschoben worden.

Sowohl Bundespräsident Joachim Gauck als auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hätten an ihre indischen Pendants geschrieben, berichtete die Zeitung Indian Express am Freitag. Sie berief sich dabei auf ein Interview mit dem deutschen Botschafter in Indien, Michael Steiner.

Bhullar hat mehrere Selbstmordversuche hinter sich und leidet an einer schmerzhaften Halswirbelsäulenerkrankung wie indische Zeitungen berichten. Am 12. April 2013, wurde in letzter Instanz sein Todesurteil bestätigt.

Im Dezember 1994 wurde Bhullar auf seiner Flucht nach Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Mit gefälschten Papieren bat er um politisches Asyl, das als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde. Erst dann offenbarte er seine wahre Identität, sein Anwalt legte Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein – erfolglos. Bhullar musste im Januar 1995 nach Indien zurückkehren und wurde gleich bei seiner Ankunft am Flughafen in Delhi festgenommen.

Frankfurter Gericht kam zu spät

Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Urteil gesprochen, doch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sowie Sikh-Verbände warnten bereits damals vor einer Abschiebung Bhullars wegen Foltergefahr und drohender Todesstrafe. Diese Einsicht kam den deutschen Behörden jedoch zu spät. Als das zuständige Oberverwaltungsgericht zwei Jahre später in Frankfurt entschied, dass die Abschiebung rechtswidrig war, saß Bhullar schon in Haft.

Nach sechsjährigem Prozess wird in Indien im August 2001 dann das Urteil verkündet: Devinder Pal Singh Bhullar wird zum Tode verurteilt. Er wird beschuldigt, an einem terroristischen Bombenanschlag im Jahr 1993 in Delhi beteiligt gewesen zu sein, bei dem neun Menschen getötet wurden. Bhullar, der der Sikh-Religion angehört, soll Mitglied der Khalistan-Liberation-Force gewesen sein, eine Separatistenbewegung, die einen eigenen Staat für Sikhs im Nordwesten Indiens erstrebte.

Amnesty International sieht die Bundesregierung aufgrund der Fehlentscheidung in der Verantwortung. „Die Vollstreckung könnte jederzeit geschehen“, sagte Michael Gottlob, Sprecher der Indien-Kogruppe von Amnesty Deutschland. Zudem erfolgte Bhullars Festnahme unter dem Anti-Terror-Gesetz TADA, das wenig später wieder außer Kraft gesetzt wurde, weil es internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren zuwider lief, so Gottlob. Schuldig gesprochen wurde Bhullar aufgrund eines „Geständnisses“, von dem er später behauptet, es nur unter polizeilicher Folter gegeben zu haben.

Der Fall wirft ein zweifelhaftes Bild auf die hiesige Asylpolitik. „Auf dramatische Weise zeigt der Fall die strukturellen Mängel des bundesdeutschen Flughafenverfahrens“, sagt Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl.

Flughafenverfahren in der Kritik

Seit der Einführung des Flughafenverfahren am 01. Juli 1993 steht diese Sonderregelung im Asylverfahrensgesetz immer wieder in der Kritik. Innerhalb von maximal neunzehn Tagen wird noch im Flughafentransitbereich darüber entschieden, ob ein Flüchtling einreisen darf oder nicht. „Der Fall Bhullar verdeutlicht, dass Entscheidungen über Leben und Tod nicht in Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen gefällt werden können“, sagt Kopp.

Eine Mitschuld wurde von Seiten der Bundesregierung schon mehrfach eingeräumt. Die Kritik am Flughafenverfahren bleibt für die Bundesregierung dennoch unbegründet. Sie bedaure zwar diesen Vorgang, „sieht die Ursache aber nicht in der Ausgestaltung des Flughafenasylverfahrens,“ sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Die Ablehnung des Antrags als „offensichtlich unbegründet“ sei aufgrund der Tatsache, dass sich Bhullar zunächst mit gefälschten Papieren ausgewiesen hatte, „auch im Nachhinein nachvollziehbar.“ Derzeit werde jedoch unabhängig von diesem Fall die Asylverfahrensrichtlinie überarbeitet - dabei werde auch geprüft, ob Änderungen am Flughafenasylverfahren gegebenenfalls erforderlich seien.

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26 Kommentare

 / 
  • S
    Singh

    Es lässt sich wieder deutlich aus den Kommentaren lesen - das die hälfte der Kommentatoren nicht richtig lesen kann... Nachdem was ihr sagt - ist jeder der auch nur verdächtigt wird schuldig? Würde ich auf jeden von euch den Finger zeigen und sagen das ihr verantwortlich für einen bevorstehnenden bzw. geschehenen BombenansVhlag seid - würdet ihr dann euer althergebrachtes und pur vorurteil gewogenen Kommentar überdenken? Wenn ihr in derselben SItuation seid?

     

    Wenn man KEINERLEI hintergrundwissen hat - sollte man auch seine Klappe halten und sich solche Kommentare sparen.. Hat Irgendjemand schonmal von dem Sikh Genozid in 1984 oder die "Sikhs Kristallnacht"? gehört? Wie kann man nach so etwas einem Staat wie "Indien" , was in seinem Rechtssystem äußerst unglaubwürding ist trauen bzw. sich danach richten? Was diese Fragwürdigkeit anbelangt sollte man sich nicht irgendwelchen Listen die ein willkürlicher Staat - der seinen eigenen Leute abschlachtet trauen!

  • B
    Blackfire

    'gehenkt' kommt wohl von Henker :D

    Oder heißt das nicht gehängt?

  • BB
    Berthold Bronisz

    @lächeln13:

     

    Was immer dieser Mensch auch getan hat oder getan haben soll. Ein Staat kann nicht hingehen und ein Menschenleben einfach beenden. Denn auch das wäre ein Mord.

     

    Die Todesstrafe gehört überall abgeschafft. Nicht nur weil sie eben keine abschreckende Wirkung hat oder weil es hin und wieder auch einen Unschuldigen treffen kann, sondern und vor allen Dingen, weil sie selber Mord ist.

  • H
    hexeweib

    Mein Freund wurde vor zwei Jahren auch abgeschoben.

    Er hat sich hier nie was zu Schulden kommen lassen.

    Hat sogar hier gearbeitet.Er musste nach Afghanistan

    obwohl er dort niemand kannte.Bis heute hat er dort

    noch keinen Job und schlaeft bei Leuten im Teppichladen.

    Das schlimme ist ich bekomme ihn nicht her denn die

    verlangen hier soviele Papiere und dort bekommt

    man das bald nicht.Und dann macht Frau Merkel

    im Fernseh reklame man soll Auslaenderfreundlicher

    sein.Die soll lieber mal schauen das Leute nicht wieder

    in ein Land muessen wo jeden Tag geschossen wird

    und getoetet.Ich hoere die Schuesse oft im Hintergrund

    wenn wir telefonieren.

  • RD
    Rainer David W. Früh

    Rassismus, Nazis, Reichsparteitag......

    Na los Leute, da geht doch noch was, oder?

    Klar, für Terroristen einsetzen gibt soooo ein gutes Gefühl, nicht wahr, Ihr Heuchler?

     

    Da hat man natürlich als deutscher Gernegut keinen Atem mehr übrig für Wahrnehmung oder gar Kritik, wenn im Iran täglich junge Menschen ohne sichtliche "Schuld" an Bau-Kränen aus deutscher Wertarbeit hochgezogen werden.......

  • L
    lächeln13

    Liebe magy,

    auch mal an die unschuldigen Menschenleben gedacht, die dieser so arme "politisch" Verfolgte auf dem Gewissen hat! Fragt mal deren Kinder, Partner, Eltern..., was die dazu zu sagen haben!!!

  • M
    magy

    ich kann mir gut vorstellen, das Menschen die polit. verfolgt werden nur mit falschen Papieren außer Landes kommen, falls sie unterwegs aufgehalten werden.

     

    Es ist echt ein Drama, das man Menschen denen eine Verhaftung oder schlimmeres droht dennoch abgeschoben werden, nicht selten bevor hier ein Gericht wirklich entschieden hat. Das Aylabwehrsystem ???

     

    Nett, das sich die beiden Herren für den armen Mann einsetzen und um Umwandlung der Todesstrafe in Lebenslang ersuchen. Aber wenn einer angeklagt ist wie in diesem Fall ein solches Verbrechen begangen zu haben, könnte ich mir vorstellen, das er das nicht erleben will lebenslang dem folgenden Terror ausgesetzt zu sein.

     

    Noch brissanter seine Lage, wenn er verurteilt wurde durch ein durch Folter erzwungenes Geständnis.Man müßte alles tun, das der Mann in Deutschland wieder einreisen kann und Asyl bekommt. Wir haben doch sonst auch so viel Geld was unnütz verschleudert wird (wie BER)

  • B
    bull

    Die Beamten welche seinen Asylantrag abgelehnt haben sollte man gleich in Afghanistan aus dem Flugzeug werfen.Selbstverständlich MIT Fallschirm.Diese Drecksbeamten unterwander seit Jahren das Recht auf Asyl.

  • B
    Blueberry

    @ Einspruch,

     

    die taz wird nicht heimgesucht, vielmehr belegen Postings dieser Art, die sich im Kommentarbereich jedes Nachrichtenportals zu Genüge finden lassen, dass es mit der Anonymität, die das Internet garantiert vorbei ist mit der von - nunja - "Bösmenschen" postulierten medialen Schweigespirale. Vielmehr kann die "demokratische Mitte" endlich ungehindert von jeglicher "political correctness" ihre rassistische Menschenverachtung ausleben.

    Will sagen, dass das weniger mit "Heimsuchung" zu erklären ist, sondern wohl tatsächlich die Mehrheitsmeinung in Deutschland abbildet. Es ist wohl der politischen Ausrichtung der taz zu verdanken (und ich hätte nie gedacht dass ich mal so argumentiere), dass sich hier noch so verhältnismäsig viele Gegenstimmen artikulieren. Insofern muss ich einer/m VorposterIn zustimmen und hoffen, das sich die Onlineredaktion dazu bequemt, die zutiefst rassistischen Kommentare zu löschen.

     

    Für eine emanzipatorische Zensur!

  • I
    inda_786

    zu meinen bedauern stelle ich fest , das sehr viele tazleser die artikel nicht lesen sondern von sich heraus shitstormen.

     

    indem artikel steht doch klip und klar das der mannn aufgrundlage eines zweifelhaften anti terror gesetzes, und eines geständnisses zum tode verurteilt wurde. und dass das geständniss unter folter erzwungen wurde. hinzu kommt dazu das er versucht hat in deutschland asyl zu erlangen aber ihm das verwehrt wurde.

     

    was die problematik der menschenrechte in indien angeht, ist indien auf dem niveau von china. und das in indien religöse minderheiten wie , sikhs, christen, moslems staatlicher verfolgung und repression ausgesetzt sind. das wird in dem artikel zwar nicht erwähnt aber von anderen NGOS bestätigt.

  • E
    Einspruch

    Die taz wird bei den Kommentaren zunehmend von egoistischen und fragwürdigen "Schlechtmenschen" unterwandert, die sonst regelmäßig bei der FAZ kommentieren.

     

    Übrigens, Jesus von Nazareth, der per römischer Kreuzigung zum Tode verurteilt wurde, war ohne Zweifel ein "Gutmensch"!

  • A
    antira

    Liebe taz,

     

    bitte mal dringend die rassistischen Kommentare unten löschen.....wie daneben is das denn, habt ihr eigentlich keinerlei Anspruch mehr? Ihr könnt doch nicht eure Seite als Plattform für rassistische Hetze nutzen lassen.

  • C
    ChesterfieldName

    Wie bösartig seid ihr denn alle?

    Kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden in dem noch die Todesstrafe besteht und angewendet wird.Diese Abschiebungspraxis ist einfach nur unmenschlich und gehört vor eine Menschenrechtskommission oder ei entsprechendes Gericht

  • D
    derSpain

    Es geht hier nicht darum, Verbrecher vor Strafe zu schützen sondern um die TODESSTRAFE denke ich. In unserem Land ist die Todesstreafe nicht so cool. Was hätten wir mit Bin Laden gemacht? Ja sicher nicht seiner Hinrichtung ausgeliefert sondern vlt selbst eingebuchtet.

  • WB
    Wolfgang B.

    Es ist einfach unglaublich, was hier im Netz zu diesem Fall geäußert wird. Da hat ein Gericht festgestellt, dass der deutsche Staat jemanden zu Unrecht abgeschoben hat, da ist es doch die Pflicht des Außenministers und des Bundespräsidenten, so gut es geht sich dafür einzusetzen, dass dieses Unrecht nicht zum schlimmsten führt, nämlich dem Tod dieses Menschen. Möglicherweise kann man hier das Unrecht nicht wieder gut machen. Aber: Ich finde es gut, dass die deutsche Politik eindeutig Nein zur Todesstrafe sagt. Deshalb darf nach deutschem Recht niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm/ihr die Todesstrafe droht.

  • SG
    Schmidt Georg

    gut sein, solangs nichts kostet-kan mich erinnern, als im Fall Ex Jugoslawien viele Süddeutsche Einladungesanträge stellten, worin deutlich zu lesen war, dass der Antragsteller für Kosten aufkommen muss, war das Geschrei dann gross, als die Behörden für die Eingeladenen nicht aufkommen wollten-ja gut sein ist schön-solangs nix kostet !

  • S
    Sauerbraten80

    Im stimme Hans zu: Die meisten anderen Kommentare könnten glatt vom Reichsparteitag stammen.

  • H
    Hans

    Anstatt ihr euch hier wirklich mit dem Problem auseinander setzt, wird mit Nazirethorik auf vermeintliche "Gutmenschen" eingedroschen. Da bleibt es nur berechtigt zusagen - der Faschismus ist die restriktivste Form bürgerlicher Herrschaft. Zieht nur weiter am gleichen Strang.

  • SG
    Schmidt Georg

    alo, generell bin ich dafür, dass alle fürv eine soziale Asylpolitik sind, mindestens einen Asylbewerber bei sich aufnehmen !

  • L
    lächeln13

    Jetzt können sich unsere Gutmenschen wieder empören!

    Hätten aber diese ihn bei sich aufgenommen und für seinen Lebensunterhalt garantiert??

    Mit welchem Anspruch sollte ein ausländischer Massenmörder bei uns mit meinen Steuergeldern durchgefüttert werden? Hat dieser auf das Leben anderer

    Menschen Rücksicht genommen?

  • W
    Wilhelmsburger24

    Terroristen, welche Bombenattentate veruebt haben - also tatsaechliche oder zumindestet potentielle Moerder - sollten kein Asyl erhalten.

    Man steelle sich vor: Bin Laden haette in Deutschland seinerzeit Asyl beantragt, weil ihm nach 9/11 in diversen Laendern die Todesstrafe gedroht haette....

  • A
    andreas

    Also hat das Gericht in INDIEN falsch entschieden ?!?

    Sprich er ist unschuldig ?!

     

    Ich stelle mir grad vor Frau Zschäpe hätte es geschafft nach einer Verurteilung(sagen wir Lebenslänglich) Deutschland fluchartig zu verlassen, um in sagen wir INDIEN Asyl zu beantragen.

     

    Na wie ließt sich das ?!

     

    Merkt ihr eigentlich noch irgendwas...oder geht da mal wieder der TEUSCHE LINKE Übermensch mit euch durch ! :0(

  • SG
    Schmidt Georg

    Herr Gauck mit Zweitfrau auf einem Trip in Südamerika-warum hat er nicht einen kleinen Abstecher nach Indien gemacht und sich persönlcih und vor Ort eingesetzt !??

  • A
    Alexofen

    @vic

     

    Beides stimmt.

    1) zweifelhaftes Bild wenn man daran geglaubt hat oder denkt es ist fair.

     

    2) klar wenn man bereits vorher von den Problemen gewusst hat die, mit dem Fall verknüpft, natürlich ein klares Bild ergeben.

     

    Es ist also beides Richtig und vor allem beides ungerecht und unfair.

  • G
    Georg

    Ein Biotop für Gauck und die deutsche Gutmenscheria: Sie für einen Schwerverbrecher, quatsch, noch mehr, für einen ausländischen Schwerverbrecher einzusetzen.

  • V
    vic

    "Der Fall wirft ein zweifelhaftes Bild auf die hiesige Asylpolitik."?

    Falsch.

    Der Fall wirft ein klares Bild auf die zweifelhafte hiesige Asylpolitik.

    So stimmt der Satz.