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Todesschütze von Fort HoodDer Bart muss ab

Nidal Hasan ist wegen eines Massakers in einem US-Militärstützpunkt angeklagt. Nun muss er mit einer Zwangsrasur rechnen, entschied ein Gericht.

Prozess ohne Bart: Der Angeklagte Nidal Hasan soll 13 Menschen erschossen haben Bild: dapd

FORT BELVOIR afp | Der mutmaßliche Todesschütze vom US-Militärstützpunkt Fort Hood muss mit einer Zwangsrasur seines Bartes rechnen. Die Militärrichter eines Berufungsgerichts entschieden am Donnerstag (Ortszeit), dass von dem Angeklagten Nidal Hasan die Entfernung des Barts erwartet werden kann.

Der US-Soldat wird beschuldigt, im November 2009 auf der Militärbasis Fort Hood im Bundesstaat Texas zwölf Soldaten und einen Zivilisten erschossen sowie 32 weitere Menschen verletzt zu haben.

Die Anklage forderte bei einer Anhörung vor einem Militärgericht in Fort Belvoir im Bundesstaat Virginia vor einer Woche, dass sich Hasan für den Prozess rasiere. Die Verteidiger des mutmaßlichen Sympathisanten des Terrornetzwerks Al-Kaida argumentierten dagegen, das Gericht habe kein Recht, die Gesichtsbehaarung zwangsweise entfernen zu lassen. Dieser trage den Bart als Zeichen seines muslimischen Glaubens.

Das militärische Berufungsgericht befand nunmehr, dass das Gesetz über die religiösen Freiheiten für einen Angehörigen des Militärs nicht das Recht beinhalte, in Uniform einen Bart zu tragen. Es sprach Hasan zugleich die „ernsthafte religiöse Überzeugung“ ab.

Dem Angeklagten droht die Todesstrafe

In jedem Falle gehe die Bestimmung des Militärrechts vor, dass Soldaten keine Bärte tragen dürften. Die Richter bestätigten das bereits ergangene Urteil über eine Strafzahlung von 1000 Dollar wegen Barttragens in sechs verschiedenen Fällen.

Der Beginn des Prozesses gegen Hasan wurde bereits mehrfach verschoben. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe. Der palästinensischstämmige US-Militärpsychiater wurde nach dem Massaker von der Polizei angeschossen und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.

Kurz nach der Tat wurde bekannt, dass Hasan mit dem im vergangenen September bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getöteten radikalislamischen Prediger Anwar al-Aulaqi in Kontakt gestanden hatte.

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4 Kommentare

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  • SD
    Stimme der Demokratie

    Interessant, demnächst wird dann gefordert, dass das Ermorden von Ungläubigen als Zeichen des Glaubens genauso zu achten sei wie das Tragen eines Barts.

  • V
    vic

    Die wollen also einen Gelähmten umbringen. Aber zuvor soll er sich rasieren- sonst was?

    Die spinnen doch.

  • DR
    Dr. rer. Nat. Harald Wenk

    Da ist der Psychiater mit der rationalen Kamaikazarstaretegie aus dem 2. Weltkrieg mit Atombombenindusrieinaugurationesende . Die Miltärgerichtsbarkeit dürfte nie genehmigt werden so verfassungswidrig geht es da zu. KRIEG UND MILITÄTR IST PROFESSIONELLES TÖTEN VON MENSVCHEN VON AUS AUS!!! Desahlb ist ws heuchlirsch, wenn die Opfer VON den Militärs beklagt werden. Wir Tierliebe von Schlachtern. Ebenso absurd ist es daher, Amokläufer einfach für geisteskrank zu erklären, bei den Dauerkriegen und dem professionalisierten Militär. Nur der „Amtsweg“ wird nicht eingehalten. Verwaltingsjuristisch: „Da könnte ja jeder kommen“ Leider, ontologisch real: IN DER TAT!!

     

    Die Unterwerfung von Wissenschaft und Medizin unter allzu durchsichtige Macht und Wirtschaftszwecke wir deutlich. Das der auch miltärisch angegriffene Islam dasselbe schon aus seiner eigenen Imperiums- und Kolonietagen kennt, dass osmanische Reich und die brtische Orientkolonialzeit ist noch gar nicht so lange her, ist es der „kurzgeschorene“ „Weihnsachmann-im-Himml-Glaube-Verstand“ der Medienrezipienten, der nicht die Politiker als Erfüllungsgehilfen der Mächtigen, sondern irgendeinen oft recht komplex konstruierten Sündenbock verantwortlich sieht.

  • K
    Klaus

    Zweifellos interessant, daß ein Gläubiger es für wichtiger erachtet, aus Religionsgründen einen Bart zu tragen, als die schlichte Anweisung "DU SOLLST NICHT TÖTEN" zu befolgen. Oder steht das nicht im Koran?

    Na ja, der Schuldspruch ist ja auch noch nicht gefällt, noch also nur beschuldigt.