Todesfall auf Bundeswehr-Schulschiff: Keine besondere Gefahr erkannt
Nach dem Tod ihrer Tochter auf der „Gorch Fock“ vor acht Jahren bekommen die Eltern einer Soldatin keine Entschädigung. Ein Gericht wies die Klage ab.
Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen können die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen (Az.: 1 A 2359/14).
Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock“ bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser.
Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt. Die Staatsanwalt Kiel wertet den Todesfall Böken bis heute als Unglück und hat kein Strafverfahren eröffnet.
Kein Grund, die Besatzung besonders zu sichern
Der Vorsitzende Richter hatte bereits zu Beginn vor zu großen Erwartungen gewarnt. Die Verhandlung werde die genauen Todesumstände von Böken im Jahr 2008 nicht aufklären können, sagte er. Das bestätigte sich nach der Aussagen von acht Zeugen am Mittwoch.
Nach übereinstimmenden Aussagen lag das Schiff am Abend des 3. September ruhig im Wasser, als Böken vorne auf der „Gorch Fock“ im Ausguck stand. Das Gericht befragte mehrere Soldaten, die 2008 zum Beispiel bei der Übergabe der Wache gegen 22 Uhr dabei waren. Eine damalige Kadettin schilderte die Wetterlage und Sichtverhältnisse. Es sei trocken und der Himmel sei klar gewesen.
Ob Böken den Kameraden an diesem Abend von Unterleibsschmerzen erzählt hatte? Diese Frage verneinten die Zeugen. Bei Detailfragen gaben eine heutige Bundeswehr-Ärztin und eine Soldatin allerdings Erinnerungslücken an. Dass Böken im Dienst immer mal wieder eingeschlafen sei, sei aber durchaus Thema an Bord gewesen.
Der ehemalige Kommandant der „Gorch Fock“ sagte als Zeuge aus. Es habe an dem Abend keinen Grund gegeben, die Besatzung besonders zu sichern, sagte Kapitän Norbert Schatz. An dem Abend sei es trocken gewesen, das Schiff habe stabil und ruhig in der Nordsee gelegen. Es seien 10 von 23 Segeln gesetzt gewesen. Schwimmwesten müssten nach Vorschrift nur angeordnet werden, wenn es Eisbildung, Nebel oder schwere See gebe. „Nichts davon war an dem Abend erfüllt.“
Häufig im Lazarett
Nach Aussage einer damaligen Sanitäterin war Böken auf der „Gorch Fock“ häufig im Lazarett gewesen. Sie sei dort „Stammgast“ gewesen. Noch am Tag vor dem Unglück habe sie notiert, dass sie sich Sorgen um die junge Frau mache, sagte die heute 38-Jährige. Die Zeugin arbeitet heute nicht mehr bei der Bundeswehr.
Der im Anschluss befragte Schiffsarzt bestritt diese Darstellung. Die Sanitäterin habe ihm mitgeteilt, dass es der Kadettin wieder besser gehe, sagte er vor Gericht. Nach Meinung der klagenden Eltern war ihre Tochter gesundheitlich angeschlagen und nicht diensttauglich gewesen. Auch dies wies das Gericht zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der ersten Instanz.
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