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Tod von Akan war „tragisch“

■ Senatorin sieht keine Verantwortung ihres Staatsrates

Die Sozialsenatorin Tine Wischer sieht keinen Grund, ihrem Staatsrat das Vertrauen zu entziehen. Dafür, daß die Sozialbehörde über 15 Monate lang die Entscheidung verzögerte, einem kurdischen Asylbewerber die Finanzierung einer lebensrettenden Lebertransplantation zu gewähren, so daß Celal Akan an seiner Krankheit starb, trifft den Staatsrat weder politisch noch persönlich eine Verantwortung, stellte die Senatorin fest. Den Text der Untersuchung des Oberstaatsanwaltes Jeserich (vgl. den taz v. 27.10.) übergab die Senatorin der Öffentlichkeit aus Datenschutz-Gründen nicht.

Stattdessen trug sie ihre Bewertung vor: „Fehleinschätzungen und Fehler“, so formulierte die Senatorin, „so unerwünscht sie bleiben, sind angesichts der Entscheidungsdichte im behördlichen Alltag unvermeidbar.“ Das Ergebnis der gemachten Fehler, „der Tod des Herrn Akan“, dürfe „aber nicht als Ausgangspunkt genommen werden, um das Verhalten der Beteiligten in ihrer jeweiligen Situation zu bewerten.“ Der Tod stehe „am Ende einer Verkettung unglücklicher Einzelgeschehnisse“, meinte die Senatorin und fügte außerhalb des Manuskriptes noch die Bewertung „tragisch“ hinzu.

Die Struktur der Sozialbehörde, die auf „Dezentralisierung der Verantwortung“ beruhe, sei in Ordnung, „handwerkliche“ Fehler hätten im Endeffekt dazu geführt, daß dem Asylbewerber die medizinische Hilfe über ein Jahr lang trotz eindeutiger Todes-Diagnose nicht zuteil wurde: Die dezentralen Ebenen schoben die Akte Stufe für Stufe immer höher, bis der Fall schließlich beim Staatsrat landete, der sich zum Sachbearbeter machte. „Nicht nachvollziebhar“ dies und „nicht sachgerecht“, findet die Senatorin, daß „Prinzip der dezentralen Verantwortung“ aber sei „allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewußt“.

Staatsrat Hoppensack räumte ein, daß er bei seinem Versuch der Sachbearbeitung damals in der rechtlichen Beurteilung einen Fehler gemacht habe („Es tut mir leid, daß mir diese Fehleinschätzung unterlaufen ist“). Fälle wie der des Kurden Akan, die tödlich enden, seien aber nicht „typisch für die Bremer Sozialverwaltung“. Er werde deshalb nur dann um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nachsuchen, wenn ihm ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei.

Die SPD-Sozialpolitikerin Steinhöfel stellte sich hinter ihren Staatsrat mit der Nebenbemerkung, „in Zukunft“ werde es „darauf ankommen, die Fürsorge oben auch beim Staatsrat weiter zu begrenzen und das Selbstbewußtsein unten zu stärken“.

„Persönliches Fehlverhalten“ diagnostiziert dagegen die AfB und fordert die Entlassung von Hoppensack. Ebenso die Grünen: „Staatsrat Hoppensack trägt generell die Verantwortung für den Verwaltungsablauf und hat außerdem persönlich eine Verzögerung des Verfahrens bewirkt.“ K.W.

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