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Tod nach Brechmittel-EinsatzFreispruch für den Polizeiarzt

Vier Jahre nach dem Brechmitteltod eines Afrikaners spricht das Bremer Landgericht einen Polizeiarzt vom Tötungsvorwurf frei - und gerät in die Kritik.

Bei der Drogenfahndung wird oft Brechmittel benutzt. Bild: dpa

Mit einem Freispruch endete am Donnerstag in Bremen der Prozess um den Brechmitteltod des Sierra-Leoners Laya Alama Condé. Das Landgericht war der Ansicht, dass dem Angeklagten Polizeiarzt Igor V. der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachzuweisen ist. V. hatte dem Afrikaner im Dezember 2004 Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Der 35-Jährige fiel ins Koma und starb wenige Tage später.

Rund 70 AntirassistInnen hatten sich zur Urteilsverkündung im Gerichtsgebäude versammelt. Als der Kammervorsitzende Bernd Asbrock das Urteil verkündete, entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Das war Mord" und riefen: "Afrikaner haben vor deutschen Gerichten selbst dann Unrecht, wenn sie von weißen Polizisten getötet werden." Eine bereitstehende Polizeieinheit räumte die Protestler aus dem Gerichtssaal.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Kammervorsitzende Bernd Asbrock, der Angeklagte habe "objektiv gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen", etwa bei der Erstuntersuchung Condés. Auch hätten weder V. noch die Polizisten vor der Maßnahme einen Dolmetscher oder einen Richter gerufen. Vor allem aber hätte V. seine erste erzwungene Brechmittelvergabe viel früher beenden müssen. Condés Zustand war während der rund zweistündigen Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste. Doch nachdem das Rettungsteam Condé wieder stabilisiert hatte, flößte V. ihm weiter Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. "Wäre hier abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen", sagte Asbrock.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage gegen V. auf das Gutachter zweier Sachverständiger gegründet. Ihnen nach war Condé "still ertrunken", weil das Wasser, das ihm V. per Nasensonde eingeflößt hatte, in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses diese Diagnose bestätigt.

Im Herbst dieses Jahres hatte die Verteidigung allerdings vier weitere Sachverständige in den Prozess eingebracht, die einen "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Ihnen nach sollte eine krankhaft verdickte Herzwand der Grund für das bei Condé festgestellte Lungenödem sein - und nicht etwa das durch den Brechmitteleinsatz hineingelaufene Wasser. Diese Ansicht wurde unter anderem von den gleichen Medizinern vertreten, die im Fall des bundesweit ersten Brechmitteltoten, des Nigerianers Achidi John in Hamburg, mit dem gleichen Argument - einem Herzfehler - eine Ärztin aus der Schusslinie der Staatsanwaltschaft brachten.

Sowohl der Verteidiger V.s als auch die Staatsanwältin hatten nach dem Gutachterstreit einen Freispruch gefordert. Lediglich die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Familie des Toten plädierte für eine Verurteilung.

Für die Verurteilung war die eigentliche Todesursache jedoch nicht ausschlaggebend. Zwar habe sich V. "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, die ursächlich für den Tod waren, so die Richter. Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte, folgte die Kammer dem Antrag der Anklagebehörde.

Der Bruder des Toten, Namantjan Condé, war aus Guinea nach Bremen gereist. "Der Prozess hat gezeigt, dass man meinen Bruder misshandelt hat und er daran gestorben ist. Das war kein natürlicher Tod. Und deswegen trägt auch jemand die Verantwortung. Sie wollen aber keinem die Schuld geben", sagte er nach der Urteilsverkündung.

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46 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • N
    Neugieriger

    was ich mich frage,... hatte er denn jetzt drogen intus???

  • PM
    Petra Müller

    Die Trennung zwischen Verdächtigten und nachweislichen Verbrechern macht keinen Sinn mehr, wenn Ermittlungsbefugnisse und -maßnahmen inzwischen weiter reichen, als es jede Strafandrohung tun könnte.

     

    Die Extremität der durchgeführten Todesstrafe für den Drogenschmuggelverdacht ist beachtlich. Den Einsatz eines Arztes als Henker zeigt bemerkenswerte historische Ähnlichkeit zu dunkleren Zeiten in unserer Geschichte. Der Mensch ist doch nur eine Bestie, die darauf wartet freigelassen zu werden.

  • WL
    Werner Lorenzen-Pranger

    Von Kurras bis zu diesem Fall. Wer in deutschen Polizeidiensten steht, kann morden wie er will - er braucht keinerlei Konsequenzen zu fürchten.

  • V
    Volker

    Mord nichts anderes ist das! Oder sind jetzt die Grentzschützer der DDR auch nur "Opfer" einer Gesetzgebung?

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, was da noch so hinter verschlossenen Türen passierte und passiert, wenn wir alle mit ansehen müssen, das vor unseren Augen Menschen körperlich mishandelt werden und dies auch noch Gesetz ist.

     

    Wem zum Henken interessieren Drogen im Vergleich zu einem Menschenleben?

     

    Der Vorfall erinnert an KZ und Nazi-Methoden vor nicht allzulanger Zeit. Ich bin entsetzt, empört und will nicht länger das Ruder "denen da oeben" überlassen. Wir müssen mehr Entscheidungen in die Hand nehmen.. so wie in den baltischen Staaten z.B. Dort werden alle politischen Debatten öffentlich, kostenlos ins Internet gestellt und alle Bürger können sofort mitentscheiden.

    Deutsche Menschen werden ganz geziel verdummt!

  • MF
    Manuel F.

    ACAB heißt ja auch nur "Acht Cola, Acht Bier" ;)

    Gibt aber durchaus auch nette Jungs in grün bzw. blau.

     

    Generell kann ich beiden Vorpostern nur zustimmen. Ich kann mit Worten kaum ausdrücken, wie enttäuscht ich vom deutsche Rechtssystem bin, das es offensichtlich noch ermöglicht, eine Willkür zu schützen, die zum Tod eines Menschen geführt hat.

    Unabhängig davon ob der böse Drogendealer Strafe verdient hatte, diese sicher nicht.

     

    Ich will mich zwar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube auch, mit einem Weißen hätte man das nicht gemacht. Rassismus ist in Deutschland noch sehr alltäglich, wird aber totgeschwiegen weil es ja noch die NPD gibt und "...die sind ja noch schlimmer".

     

    Ich kann nur nochmal wiederholen, dass ich äusserst bestürzt über das Urteil bin und insbesondere Manni zustimme, was sein Schusswaffenszenario anbelangt.

  • N
    Nina

    Der arme Arzt tut mir leid. Ich würde eher die Hamburger Polizisten, die auf diesen Einsatz gedrängt haben und den Arzt mit Sicherheit unter massiven Druck gesetzt haben, sowie den Hamburger Justizsenator vor den Richter stellen. Aber, war ja "nur" ein Afrikaner, gell Herr Steffen? Was mit deutschen Koksern passiert sieht man ja bei ntv und beim 1. FC Köln.....aber die haben ja auch nur konsumiert und das Zeug nicht an unsere armen unschuldigen Kinder verhökert.

  • V
    vic

    Nach Reanimation einfach weitergemacht. Das war Mord, vorsätzlicher Mord.

    Aber dass so etwas in diesem Land ungestraft bleibt, ist typisch und wundert mich überhaupt nicht. War doch das Opfer

    A; Ausländer

    B; Schwarz

    C; Verdächtig

    Die deutsche Rechtssprechung als solche ist schon Brechmittel genug.

  • G
    grim

    Ich wüsste gerne welcher Paragraph einen Arzt unter welchen Umständen von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Wirklich ein Skandal! Und ist ein Arzt nicht jemand, der die Gesundheit fördern sollte und ausnahmslos an der Seite seiner Patienten stehen und für sie kämpfen sollte? Auch zum Schutz vor der Polizei? Das ist doch mit einem gewissen Eid gar nicht vereinbar.

     

    Ich muss brechen.

  • AC
    Arne Christoffers

    Seltsame Rechtssprechung!

     

    Zum Einen müßte ein Arzt wissen, wann er nicht ausreichend Ausbildung besitzt und sich weigern, entsprechende Behandlungen zu unternehmen. Zum Anderen dürfte ein Staat einen unzureichend ausgebildeten Mediziner nicht für sowas (was es eh nicht geben sollte) einsetzen. Eigentlich sind sowohl Staat als auch Arzt schuldig und zu bestrafen.

     

    Dummerweise verwundert es wohl kaum jemanden, daß das passiert ist. Der CIA verwendet simulierte Ertränkungen, welche Bürger auf die Barrikaden bringen und bei der deutschen Polizei werden verdächtige halt ertränkt oder verbrannt :(

    Leider fehlt noch immer eine korrekte Möglichkeit für Bürger, gegen Polizeifehler vorzugehen. Mit den Polizisten ruhig darüber zu sprechen, bringt nichts...da wird man höchstens nach dem Hinweis, man bräuchte sie nicht zu Hilfe zu rufen, aus der Wache geschmissen.

     

    Wie kann es eigentlich passieren, daß die Polizei hierzulande Menschen bestrafen darf, ohne überhaupt prüfen zu müssen, ob die etwas getan haben und wo die Richter nur zur Bestätigung der polizeilichen Maßnahmen da sind? Wie kann es sein, daß man angeklagt wird, ein Schuldbeweis nicht nötig ist, einem kein Anwalt gestellt wird und man letztlich sogar seine Unschuld beweisen soll? Was ist das für ein abartiges System hierzulande?

     

    Arne Christoffers, vor einem Jahr selbst Opfer einer üblen Aktion der Bremer Polizei

  • JV
    Justicia Veritasque

    Autoritäre Charaktere (die nach Adorno u.a. auch als "faschistoid" bezeichenbar sind), haben bis heute eine überproportionale Neigung zu bestimmten Berufsgruppen, z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, medizinische Berufe (Polizeiarzt/-ärztin u.a.). In diesen Berufsgruppen finden sich zudem überproportional viele solche Charaktere. Solche Charaktere neigen zu bestimmten Formen der Menschenverachtung und fast immer auch zu Formen des Rassismus.

  • R
    Ralf

    Richtig! Nur musst du unbedingt darauf achten, dass die Opfer der blutigen Schneise zumindest Afrikaner sind. Es dürfen keine Deutschen, Europäer oder Amerikaner dabei sein. Ansonsten geht das natürlich nach hinten los. Der Richter, die Staatsanwältin, Der Arzt und die vier Gutachter gehören wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Ich sage es mal so, da kann man ja dran fühlen. Oder seid ihr wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Recht und Gesetz" automatisch unschuldig?

    Das ist genau der Menschenschlag, den ich nicht leiden kann.

    Ich wünsche euch angenehme Träume mit einem Leben auf dem Gewissen.

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und wenn ihr das nicht begreifen wollt, dann muss es euch nochmal jemand beibringen!

  • JT
    j. te Laak

    Die Unterschrift zum Bild ist leider falsch. Nicht "Brechmittel" sind zu sehen, sondern mit Drogen gefüllte "bubbles",Diese werden von den Drogenkurieren geschluckt.

  • F
    fuzzy-wuzzy

    Ein Richter, der so urteilt, gehört selber vor Gericht!

  • BW
    Bürger W.

    It's a shame! Ich kann Leser Manni nur zustimmen, wenn er auf drastische Weise deutlich macht, wie absurd die Begründung "...aus Mangel an Ausbildung und Erfahrung..." in den Ohren jedes gerecht denkenden Bürgers klingen muss. Gerade als Teil des Exekutivapparates ist das ja wohl gerade keine Entschuldigung.

     

    Per se kann dieser aufgrund seiner hervorgehobenen Stellung im System der Rechtsordnung nicht mit "alltäglichen" Rechtfertigungen argumentieren. Würde die Begründung des Gerichts den Tatsachen entsprechen, dürfte die Person doch gar nicht in den Einsatz geschickt werden.

     

    Ergo kann auch einen solchen Umstand auch nicht strafverschonend rekuriert werden. "Sorry, ich wusste nicht was ich da mache." ist sicherlich in keiner Weise angemessen und zutreffend in diesem Zusammenhang.

     

    Und neben dem Arzt sind natürlich auch die entsprechenden Vorgesetzten und Kollegen, die mit dem Fall zur Tatzeit oder in zeitlicher Nähe befasst waren mit zur Verantwortung zu ziehen. Das durch solche Fehlurteile Menschen das Vertrauen in die Justiz und das Institut des demokratischen Rechtsstaats insgesamt verlieren, ist naheliegend.

     

    Diese Ungerechtigkeit und ihre negativen Folgen für unsere Gesellschaft dürfen nicht geduldet werden.

     

    Ihr Bürger W.

    P.S. @Manni: Aber das acab auch ziemlicher Schwachsinn ist merkst du ja vieleicht auch irgendwann.

  • M
    manni

    "[...]Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte.[...]"

     

    Es war also keine fahrlässige Tötung weil der "Doktor" keine Ahnung hatte, was er da eigentlich tut?

    Dann darf künftig jeder ohne Waffenschein blutige Schneisen durch die Innenstädte schießen um dann wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Schusswaffen" freigesprochen zu werden...

     

    a.c.a.b.

  • N
    Neugieriger

    was ich mich frage,... hatte er denn jetzt drogen intus???

    • @Neugieriger:

      Das wird natürlich nicht berichtet. Aber allein aus der Tatsache, dass nicht gesagt wird, dass ein KEINE Drogen dabei gehabt hat-dann wäre er noch ein schlimmeres weil unschuldiges Opfer- Kann man seine Schlüsse ziehen.

  • PM
    Petra Müller

    Die Trennung zwischen Verdächtigten und nachweislichen Verbrechern macht keinen Sinn mehr, wenn Ermittlungsbefugnisse und -maßnahmen inzwischen weiter reichen, als es jede Strafandrohung tun könnte.

     

    Die Extremität der durchgeführten Todesstrafe für den Drogenschmuggelverdacht ist beachtlich. Den Einsatz eines Arztes als Henker zeigt bemerkenswerte historische Ähnlichkeit zu dunkleren Zeiten in unserer Geschichte. Der Mensch ist doch nur eine Bestie, die darauf wartet freigelassen zu werden.

  • WL
    Werner Lorenzen-Pranger

    Von Kurras bis zu diesem Fall. Wer in deutschen Polizeidiensten steht, kann morden wie er will - er braucht keinerlei Konsequenzen zu fürchten.

  • V
    Volker

    Mord nichts anderes ist das! Oder sind jetzt die Grentzschützer der DDR auch nur "Opfer" einer Gesetzgebung?

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, was da noch so hinter verschlossenen Türen passierte und passiert, wenn wir alle mit ansehen müssen, das vor unseren Augen Menschen körperlich mishandelt werden und dies auch noch Gesetz ist.

     

    Wem zum Henken interessieren Drogen im Vergleich zu einem Menschenleben?

     

    Der Vorfall erinnert an KZ und Nazi-Methoden vor nicht allzulanger Zeit. Ich bin entsetzt, empört und will nicht länger das Ruder "denen da oeben" überlassen. Wir müssen mehr Entscheidungen in die Hand nehmen.. so wie in den baltischen Staaten z.B. Dort werden alle politischen Debatten öffentlich, kostenlos ins Internet gestellt und alle Bürger können sofort mitentscheiden.

    Deutsche Menschen werden ganz geziel verdummt!

  • MF
    Manuel F.

    ACAB heißt ja auch nur "Acht Cola, Acht Bier" ;)

    Gibt aber durchaus auch nette Jungs in grün bzw. blau.

     

    Generell kann ich beiden Vorpostern nur zustimmen. Ich kann mit Worten kaum ausdrücken, wie enttäuscht ich vom deutsche Rechtssystem bin, das es offensichtlich noch ermöglicht, eine Willkür zu schützen, die zum Tod eines Menschen geführt hat.

    Unabhängig davon ob der böse Drogendealer Strafe verdient hatte, diese sicher nicht.

     

    Ich will mich zwar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube auch, mit einem Weißen hätte man das nicht gemacht. Rassismus ist in Deutschland noch sehr alltäglich, wird aber totgeschwiegen weil es ja noch die NPD gibt und "...die sind ja noch schlimmer".

     

    Ich kann nur nochmal wiederholen, dass ich äusserst bestürzt über das Urteil bin und insbesondere Manni zustimme, was sein Schusswaffenszenario anbelangt.

  • N
    Nina

    Der arme Arzt tut mir leid. Ich würde eher die Hamburger Polizisten, die auf diesen Einsatz gedrängt haben und den Arzt mit Sicherheit unter massiven Druck gesetzt haben, sowie den Hamburger Justizsenator vor den Richter stellen. Aber, war ja "nur" ein Afrikaner, gell Herr Steffen? Was mit deutschen Koksern passiert sieht man ja bei ntv und beim 1. FC Köln.....aber die haben ja auch nur konsumiert und das Zeug nicht an unsere armen unschuldigen Kinder verhökert.

  • V
    vic

    Nach Reanimation einfach weitergemacht. Das war Mord, vorsätzlicher Mord.

    Aber dass so etwas in diesem Land ungestraft bleibt, ist typisch und wundert mich überhaupt nicht. War doch das Opfer

    A; Ausländer

    B; Schwarz

    C; Verdächtig

    Die deutsche Rechtssprechung als solche ist schon Brechmittel genug.

  • G
    grim

    Ich wüsste gerne welcher Paragraph einen Arzt unter welchen Umständen von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Wirklich ein Skandal! Und ist ein Arzt nicht jemand, der die Gesundheit fördern sollte und ausnahmslos an der Seite seiner Patienten stehen und für sie kämpfen sollte? Auch zum Schutz vor der Polizei? Das ist doch mit einem gewissen Eid gar nicht vereinbar.

     

    Ich muss brechen.

  • AC
    Arne Christoffers

    Seltsame Rechtssprechung!

     

    Zum Einen müßte ein Arzt wissen, wann er nicht ausreichend Ausbildung besitzt und sich weigern, entsprechende Behandlungen zu unternehmen. Zum Anderen dürfte ein Staat einen unzureichend ausgebildeten Mediziner nicht für sowas (was es eh nicht geben sollte) einsetzen. Eigentlich sind sowohl Staat als auch Arzt schuldig und zu bestrafen.

     

    Dummerweise verwundert es wohl kaum jemanden, daß das passiert ist. Der CIA verwendet simulierte Ertränkungen, welche Bürger auf die Barrikaden bringen und bei der deutschen Polizei werden verdächtige halt ertränkt oder verbrannt :(

    Leider fehlt noch immer eine korrekte Möglichkeit für Bürger, gegen Polizeifehler vorzugehen. Mit den Polizisten ruhig darüber zu sprechen, bringt nichts...da wird man höchstens nach dem Hinweis, man bräuchte sie nicht zu Hilfe zu rufen, aus der Wache geschmissen.

     

    Wie kann es eigentlich passieren, daß die Polizei hierzulande Menschen bestrafen darf, ohne überhaupt prüfen zu müssen, ob die etwas getan haben und wo die Richter nur zur Bestätigung der polizeilichen Maßnahmen da sind? Wie kann es sein, daß man angeklagt wird, ein Schuldbeweis nicht nötig ist, einem kein Anwalt gestellt wird und man letztlich sogar seine Unschuld beweisen soll? Was ist das für ein abartiges System hierzulande?

     

    Arne Christoffers, vor einem Jahr selbst Opfer einer üblen Aktion der Bremer Polizei

  • JV
    Justicia Veritasque

    Autoritäre Charaktere (die nach Adorno u.a. auch als "faschistoid" bezeichenbar sind), haben bis heute eine überproportionale Neigung zu bestimmten Berufsgruppen, z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, medizinische Berufe (Polizeiarzt/-ärztin u.a.). In diesen Berufsgruppen finden sich zudem überproportional viele solche Charaktere. Solche Charaktere neigen zu bestimmten Formen der Menschenverachtung und fast immer auch zu Formen des Rassismus.

  • R
    Ralf

    Richtig! Nur musst du unbedingt darauf achten, dass die Opfer der blutigen Schneise zumindest Afrikaner sind. Es dürfen keine Deutschen, Europäer oder Amerikaner dabei sein. Ansonsten geht das natürlich nach hinten los. Der Richter, die Staatsanwältin, Der Arzt und die vier Gutachter gehören wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Ich sage es mal so, da kann man ja dran fühlen. Oder seid ihr wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Recht und Gesetz" automatisch unschuldig?

    Das ist genau der Menschenschlag, den ich nicht leiden kann.

    Ich wünsche euch angenehme Träume mit einem Leben auf dem Gewissen.

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und wenn ihr das nicht begreifen wollt, dann muss es euch nochmal jemand beibringen!

  • JT
    j. te Laak

    Die Unterschrift zum Bild ist leider falsch. Nicht "Brechmittel" sind zu sehen, sondern mit Drogen gefüllte "bubbles",Diese werden von den Drogenkurieren geschluckt.

  • F
    fuzzy-wuzzy

    Ein Richter, der so urteilt, gehört selber vor Gericht!

  • BW
    Bürger W.

    It's a shame! Ich kann Leser Manni nur zustimmen, wenn er auf drastische Weise deutlich macht, wie absurd die Begründung "...aus Mangel an Ausbildung und Erfahrung..." in den Ohren jedes gerecht denkenden Bürgers klingen muss. Gerade als Teil des Exekutivapparates ist das ja wohl gerade keine Entschuldigung.

     

    Per se kann dieser aufgrund seiner hervorgehobenen Stellung im System der Rechtsordnung nicht mit "alltäglichen" Rechtfertigungen argumentieren. Würde die Begründung des Gerichts den Tatsachen entsprechen, dürfte die Person doch gar nicht in den Einsatz geschickt werden.

     

    Ergo kann auch einen solchen Umstand auch nicht strafverschonend rekuriert werden. "Sorry, ich wusste nicht was ich da mache." ist sicherlich in keiner Weise angemessen und zutreffend in diesem Zusammenhang.

     

    Und neben dem Arzt sind natürlich auch die entsprechenden Vorgesetzten und Kollegen, die mit dem Fall zur Tatzeit oder in zeitlicher Nähe befasst waren mit zur Verantwortung zu ziehen. Das durch solche Fehlurteile Menschen das Vertrauen in die Justiz und das Institut des demokratischen Rechtsstaats insgesamt verlieren, ist naheliegend.

     

    Diese Ungerechtigkeit und ihre negativen Folgen für unsere Gesellschaft dürfen nicht geduldet werden.

     

    Ihr Bürger W.

    P.S. @Manni: Aber das acab auch ziemlicher Schwachsinn ist merkst du ja vieleicht auch irgendwann.

  • M
    manni

    "[...]Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte.[...]"

     

    Es war also keine fahrlässige Tötung weil der "Doktor" keine Ahnung hatte, was er da eigentlich tut?

    Dann darf künftig jeder ohne Waffenschein blutige Schneisen durch die Innenstädte schießen um dann wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Schusswaffen" freigesprochen zu werden...

     

    a.c.a.b.

  • N
    Neugieriger

    was ich mich frage,... hatte er denn jetzt drogen intus???

  • PM
    Petra Müller

    Die Trennung zwischen Verdächtigten und nachweislichen Verbrechern macht keinen Sinn mehr, wenn Ermittlungsbefugnisse und -maßnahmen inzwischen weiter reichen, als es jede Strafandrohung tun könnte.

     

    Die Extremität der durchgeführten Todesstrafe für den Drogenschmuggelverdacht ist beachtlich. Den Einsatz eines Arztes als Henker zeigt bemerkenswerte historische Ähnlichkeit zu dunkleren Zeiten in unserer Geschichte. Der Mensch ist doch nur eine Bestie, die darauf wartet freigelassen zu werden.

  • WL
    Werner Lorenzen-Pranger

    Von Kurras bis zu diesem Fall. Wer in deutschen Polizeidiensten steht, kann morden wie er will - er braucht keinerlei Konsequenzen zu fürchten.

  • V
    Volker

    Mord nichts anderes ist das! Oder sind jetzt die Grentzschützer der DDR auch nur "Opfer" einer Gesetzgebung?

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, was da noch so hinter verschlossenen Türen passierte und passiert, wenn wir alle mit ansehen müssen, das vor unseren Augen Menschen körperlich mishandelt werden und dies auch noch Gesetz ist.

     

    Wem zum Henken interessieren Drogen im Vergleich zu einem Menschenleben?

     

    Der Vorfall erinnert an KZ und Nazi-Methoden vor nicht allzulanger Zeit. Ich bin entsetzt, empört und will nicht länger das Ruder "denen da oeben" überlassen. Wir müssen mehr Entscheidungen in die Hand nehmen.. so wie in den baltischen Staaten z.B. Dort werden alle politischen Debatten öffentlich, kostenlos ins Internet gestellt und alle Bürger können sofort mitentscheiden.

    Deutsche Menschen werden ganz geziel verdummt!

  • MF
    Manuel F.

    ACAB heißt ja auch nur "Acht Cola, Acht Bier" ;)

    Gibt aber durchaus auch nette Jungs in grün bzw. blau.

     

    Generell kann ich beiden Vorpostern nur zustimmen. Ich kann mit Worten kaum ausdrücken, wie enttäuscht ich vom deutsche Rechtssystem bin, das es offensichtlich noch ermöglicht, eine Willkür zu schützen, die zum Tod eines Menschen geführt hat.

    Unabhängig davon ob der böse Drogendealer Strafe verdient hatte, diese sicher nicht.

     

    Ich will mich zwar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube auch, mit einem Weißen hätte man das nicht gemacht. Rassismus ist in Deutschland noch sehr alltäglich, wird aber totgeschwiegen weil es ja noch die NPD gibt und "...die sind ja noch schlimmer".

     

    Ich kann nur nochmal wiederholen, dass ich äusserst bestürzt über das Urteil bin und insbesondere Manni zustimme, was sein Schusswaffenszenario anbelangt.

  • N
    Nina

    Der arme Arzt tut mir leid. Ich würde eher die Hamburger Polizisten, die auf diesen Einsatz gedrängt haben und den Arzt mit Sicherheit unter massiven Druck gesetzt haben, sowie den Hamburger Justizsenator vor den Richter stellen. Aber, war ja "nur" ein Afrikaner, gell Herr Steffen? Was mit deutschen Koksern passiert sieht man ja bei ntv und beim 1. FC Köln.....aber die haben ja auch nur konsumiert und das Zeug nicht an unsere armen unschuldigen Kinder verhökert.

  • V
    vic

    Nach Reanimation einfach weitergemacht. Das war Mord, vorsätzlicher Mord.

    Aber dass so etwas in diesem Land ungestraft bleibt, ist typisch und wundert mich überhaupt nicht. War doch das Opfer

    A; Ausländer

    B; Schwarz

    C; Verdächtig

    Die deutsche Rechtssprechung als solche ist schon Brechmittel genug.

  • G
    grim

    Ich wüsste gerne welcher Paragraph einen Arzt unter welchen Umständen von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Wirklich ein Skandal! Und ist ein Arzt nicht jemand, der die Gesundheit fördern sollte und ausnahmslos an der Seite seiner Patienten stehen und für sie kämpfen sollte? Auch zum Schutz vor der Polizei? Das ist doch mit einem gewissen Eid gar nicht vereinbar.

     

    Ich muss brechen.

  • AC
    Arne Christoffers

    Seltsame Rechtssprechung!

     

    Zum Einen müßte ein Arzt wissen, wann er nicht ausreichend Ausbildung besitzt und sich weigern, entsprechende Behandlungen zu unternehmen. Zum Anderen dürfte ein Staat einen unzureichend ausgebildeten Mediziner nicht für sowas (was es eh nicht geben sollte) einsetzen. Eigentlich sind sowohl Staat als auch Arzt schuldig und zu bestrafen.

     

    Dummerweise verwundert es wohl kaum jemanden, daß das passiert ist. Der CIA verwendet simulierte Ertränkungen, welche Bürger auf die Barrikaden bringen und bei der deutschen Polizei werden verdächtige halt ertränkt oder verbrannt :(

    Leider fehlt noch immer eine korrekte Möglichkeit für Bürger, gegen Polizeifehler vorzugehen. Mit den Polizisten ruhig darüber zu sprechen, bringt nichts...da wird man höchstens nach dem Hinweis, man bräuchte sie nicht zu Hilfe zu rufen, aus der Wache geschmissen.

     

    Wie kann es eigentlich passieren, daß die Polizei hierzulande Menschen bestrafen darf, ohne überhaupt prüfen zu müssen, ob die etwas getan haben und wo die Richter nur zur Bestätigung der polizeilichen Maßnahmen da sind? Wie kann es sein, daß man angeklagt wird, ein Schuldbeweis nicht nötig ist, einem kein Anwalt gestellt wird und man letztlich sogar seine Unschuld beweisen soll? Was ist das für ein abartiges System hierzulande?

     

    Arne Christoffers, vor einem Jahr selbst Opfer einer üblen Aktion der Bremer Polizei

  • JV
    Justicia Veritasque

    Autoritäre Charaktere (die nach Adorno u.a. auch als "faschistoid" bezeichenbar sind), haben bis heute eine überproportionale Neigung zu bestimmten Berufsgruppen, z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, medizinische Berufe (Polizeiarzt/-ärztin u.a.). In diesen Berufsgruppen finden sich zudem überproportional viele solche Charaktere. Solche Charaktere neigen zu bestimmten Formen der Menschenverachtung und fast immer auch zu Formen des Rassismus.

  • R
    Ralf

    Richtig! Nur musst du unbedingt darauf achten, dass die Opfer der blutigen Schneise zumindest Afrikaner sind. Es dürfen keine Deutschen, Europäer oder Amerikaner dabei sein. Ansonsten geht das natürlich nach hinten los. Der Richter, die Staatsanwältin, Der Arzt und die vier Gutachter gehören wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Ich sage es mal so, da kann man ja dran fühlen. Oder seid ihr wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Recht und Gesetz" automatisch unschuldig?

    Das ist genau der Menschenschlag, den ich nicht leiden kann.

    Ich wünsche euch angenehme Träume mit einem Leben auf dem Gewissen.

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und wenn ihr das nicht begreifen wollt, dann muss es euch nochmal jemand beibringen!

  • JT
    j. te Laak

    Die Unterschrift zum Bild ist leider falsch. Nicht "Brechmittel" sind zu sehen, sondern mit Drogen gefüllte "bubbles",Diese werden von den Drogenkurieren geschluckt.

  • F
    fuzzy-wuzzy

    Ein Richter, der so urteilt, gehört selber vor Gericht!

  • BW
    Bürger W.

    It's a shame! Ich kann Leser Manni nur zustimmen, wenn er auf drastische Weise deutlich macht, wie absurd die Begründung "...aus Mangel an Ausbildung und Erfahrung..." in den Ohren jedes gerecht denkenden Bürgers klingen muss. Gerade als Teil des Exekutivapparates ist das ja wohl gerade keine Entschuldigung.

     

    Per se kann dieser aufgrund seiner hervorgehobenen Stellung im System der Rechtsordnung nicht mit "alltäglichen" Rechtfertigungen argumentieren. Würde die Begründung des Gerichts den Tatsachen entsprechen, dürfte die Person doch gar nicht in den Einsatz geschickt werden.

     

    Ergo kann auch einen solchen Umstand auch nicht strafverschonend rekuriert werden. "Sorry, ich wusste nicht was ich da mache." ist sicherlich in keiner Weise angemessen und zutreffend in diesem Zusammenhang.

     

    Und neben dem Arzt sind natürlich auch die entsprechenden Vorgesetzten und Kollegen, die mit dem Fall zur Tatzeit oder in zeitlicher Nähe befasst waren mit zur Verantwortung zu ziehen. Das durch solche Fehlurteile Menschen das Vertrauen in die Justiz und das Institut des demokratischen Rechtsstaats insgesamt verlieren, ist naheliegend.

     

    Diese Ungerechtigkeit und ihre negativen Folgen für unsere Gesellschaft dürfen nicht geduldet werden.

     

    Ihr Bürger W.

    P.S. @Manni: Aber das acab auch ziemlicher Schwachsinn ist merkst du ja vieleicht auch irgendwann.

  • M
    manni

    "[...]Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte.[...]"

     

    Es war also keine fahrlässige Tötung weil der "Doktor" keine Ahnung hatte, was er da eigentlich tut?

    Dann darf künftig jeder ohne Waffenschein blutige Schneisen durch die Innenstädte schießen um dann wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Schusswaffen" freigesprochen zu werden...

     

    a.c.a.b.