in kürze ARBEITSLOS NACH SCHULE : Tipp für höhere Rente
Zur Sicherung der Rentenansprüchen sollten sich Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchende arbeitslos melden, so die Deutsche Rentenversicherung. Auch ohne Leistungsanspruch werde die Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. (dpa)