: Tiefflug auch noch wertmindernd
Nürnberg (dpa) - Das Finanzgericht Nürnberg sieht Tieffluglärm als „wertmindernden Umstand“ für den Einheitswert eines Grundstücks an. In einem sogenannten Ertragswertverfahren zur Feststellung des Einheitswerts befaßte sich das Gericht mit einem bebauten Grundstück in einem Gebiet mit Tiefflügen in 75 Meter Höhe über dem Erdboden. In dem Fall waren Lärmbeeinträchtigungen mit Spitzenwerten von 104 bis 109 am Tage und 82 bis 85 Dezibel zur Nachtzeit gemessen worden. Das Gericht hielt deswegen einen achtprozentigen Abschlag vom Grundstückswert für angemessen (Az.: IV153/85).
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen