"Three Strikes" gegen Filesharing: "Abschalten ist unverhältnismäßig"

Medienkonzerne fordern, Nutzern illegaler Tauschbörsen den Internetzugang kappen zu lassen. Oliver Süme vom Providerverband eco e.V. hält das für eine schlechte Idee.

Widerspricht dem Gewaltmonopol des Staates, findet Oliver Süme: Einfach das Internet abschalten. Bild: dpa

taz.de: Herr Süme, in Frankreich gilt seit längerem die sogenannte Three-Strikes-Regel, bei der Usern, die beim illegalen Filesharing erwischt werden, potenziell das Netz gekappt werden kann. In den USA erwägt man eine ähnliche Regel beim sechsten "Streich". Glauben Sie, dass Sie und Ihre Mitglieder in Deutschland demnächst ebenfalls erste Nutzer abschalten werden müssen?

Oliver Süme: Wir lehnen solche drakonischen Maßnahmen entschieden ab. Die deutschen Provider betreiben eine Infrastruktur, die den Bürgern uneingeschränkt den Zugang zu kommerziellen Angeboten, Informationen und Medien ermöglicht. Auch viele Angebote der öffentlichen Hand wie E-Government-Anwendungen sind zunehmend von Bedeutung. Der Zugang zum Internet ist für die Bürger mehr und mehr unverzichtbar, nach dem jüngsten Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit wird er daher sogar als Menschenrecht eingestuft. Das "Abschalten" von Bürgern im Falle von Urheberrechtsverletzungen halten wir auch vor diesem Hintergrund für völlig unverhältnismäßig.

Sind solche Regelungen Ihrer Erfahrung nach überhaupt erfolgreich?

Ich glaube nicht, dass solch repressive Regelungen erfolgversprechend sind. Viel wichtiger sind innovative und funktionierende Geschäftsmodelle, mit denen qualitativ hochwertige digitale Inhalte zu angemessenen Konditionen legal erworben und anschließend bequem genutzt werden können. Insbesondere an Innovationen, die über das Geschäftsmodell "Zahlen gegen Download" hinaus gehen, fehlt es im Musik- und Filmbereich noch in vielen Bereichen. Nach einer Umfrage eines britischen ISP zur Einführung von Three-Strikes-Regelungen würden übrigens lediglich fünf Prozent der Befragten auf die Nutzung von P2P-Tauschbörsen verzichten oder diese weniger nutzen.

Was macht "Three Strikes" und Co. aus Sicht der Provider zum Problem?

Besonders problematisch an derartigen Verfahren ist, dass hier Privatunternehmen, die Access Provider, die Rechtsdurchsetzung eines anderen Privatunternehmens, des jeweiligen Rechteinhabers, sicherstellen soll. Das bedeutet eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die dem Gewaltmonopol des Staates widerspricht. Die von den Rechteinhabern geforderten Verfahren laufen zudem auf eine inhaltlichen Kontrolle, Überwachung sowie Sanktionierung ihrer Kunden hinaus. "Three Strikes" und ähnliche Verfahren sind daher nur unter Verzicht auf den Schutz eines rechtsstaatlichen Verfahrens, durch den Verzicht auf Einzelfallprüfungen und einer eingeschränkten rechtsstaatlichen Kontrolle der Maßnahmen möglich.

Wie kommt es, dass die Medienindustrie vermehrt fordert, dass die Provider zu Hilfspolizisten werden? Reicht die aktuelle Rechtslage nicht aus?

Ich bin der Auffassung, dass der bestehende Rechtsrahmen mit dem erst im September 2008 neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und der zusätzlich bestehenden Möglichkeit der Strafanzeige den Rechteinhabern ausreichende Instrumentarien zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung stellen. Nach unserer Erfahrung – und diese Einschätzung wird auch von vielen Rechteinhabern geteilt – wird der Auskunftsanspruch in Deutschland rege in Anspruch genommen und funktioniert. Es besteht daher kein Bedürfnis für eine Änderung des geltenden Rechtsrahmens mit dem Ziel, einseitige Regelungen zugunsten der wirtschaftlichen Interessen der Rechtsinhaber zu etablieren.

Mit sogenannten "Three Strikes"-Regelungen soll Nutzern, die beim illegalen Dateitausch mehrfach erwischt werden, der Netzzugang gekappt werden. In Frankreich greift ein entsprechendes Gesetz schon, in den USA sind Abkommen zwischen Providern und Medienkonzernen geplant.

Neulich haben Sie eine Statistik veröffentlicht, wonach jeden Monat 300.000 Adressen von Providern an Rechteinhaber herausgegeben werden. Die Zahl scheint enorm hoch.

Die deutschen Provider beauskunften ca. 300.000 Anfragen zu IP-Adressen pro Monat. Daraus resultieren nicht zwingend auch 300.000 individuelle Adressdatensätze. Der entscheidende Punkt ist aber auch nicht, ob dieses Zahl hoch oder niedrig ist. Entscheidend ist die Erkenntnis daraus, dass der Auskunftsanspruch im Zusammenspiel zwischen Rechteinhabern, Gerichten und Providern funktioniert und rege genutzt wird. Besser übrigens als in jedem anderen EU-Land.

Ist Deutschland ein Volk von Musik- und Video-Dieben?

Deutschland ist im europäischen Vergleich das Land mit dem niedrigsten Anteil illegaler Downloads. Hierüber besteht Einigkeit bei unabhängigen Marktbeobachtern, aber auch die Rechteinhaber wissen das. Man muss auch bedenken, dass die Verbreitung von Internet-Zugängen und die Bandbreite massiv zugenommen hat. Im Vergleich dazu ist der Anteil illegaler Downloads nicht exponentiell gestiegen, sondern relativ stabil geblieben, in einigen Branchen sogar stark zurückgegangen. Zudem steigt die Nutzung legaler Angebote im Internet rapide an. So hat sich in den Jahren 2003 bis 2009 der im Internet generierte Umsatz mit legaler Musik verachtfacht.

ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internet-Wirtschaft, eco e.V., und zuständig für den Bereich Recht und Regulierung.

Müssen die Provider prüfen, ob ein Justiziar der Medienindustrie bei seinem Abfragebegehren richtig liegt? In der Vergangenheit ist es schon häufiger vorkommen, dass Unschuldige in die Mühlen der Urheberrechtsverfolger gerieten.

Dies obliegt nicht den Providern, sondern nach geltendem Recht den Gerichten. Wir haben der gerichtlichen Anordnung zur Beauskunftung Folge zu leisten. Dieses Verfahren zeigt auch, wie wichtig es ist, dass es ein rechtsstaatliches Verfahren gibt, in dem ein Richter das Abfragebegehren prüft und darüber entscheidet. Es ermöglicht eine Kontrolle und gibt auch die Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen zur Wehr zu setzen.

In den USA beginnen Provider auch deshalb, sich der Inhalteindustrie zu nähern, weil man mit dieser zusammenarbeiten will, etwa für eigene Videoangebote. Locken die deutschen Provider nicht ähnliche Deals?

Inhalteanbieter und Provider haben ein gemeinsames Interesse an der Verfügbarkeit und Bereitstellung attraktiver digitaler Inhalte. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung sollten dementsprechend bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, die Entwicklung neuer Vertriebsstrukturen und Kooperationsmodelle bei der Bereitstellung digitaler Inhalte im Vordergrund stehen. Wie schwierig es jedoch ist, digitale Inhalte bereitstellen und tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln zu können, zeigen die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der GEMA um die Lizenzierung von Inhalten bei Youtube und Spotify. Ich halte es für höchst problematisch, dass die Lizenzierung und Bereitstellung von digitalen Inhalten seitens der Rechteinhaber davon abhängig gemacht wird, dass Provider "Three Strikes"-Verfahren etablieren und den Rechteinhabern eine repressive Rechtsdurchsetzung zusichern müssen.

In der Debatte geht es auch um die sogenannte Provider-Haftung. Momentan ist der Nutzer für das verantwortlich, was er tut, nicht sein Internet-Dienstleister – ähnliche wie die Post ja auch nicht für Briefbomben in Haftung genommen werden kann, die Terroristen mit ihr verschicken. Fürchten Sie, dass Provider künftig belangt werden könnten, wenn Nutzer Illegales tun?

Die Verantwortlichkeit muss bei demjenigen ansetzen, der eine Rechtsverletzung begeht, sei es dass er illegale Inhalte in das Internet einstellt oder einen illegalen Dienst anbietet. Die zunehmende Tendenz, die Verantwortlichkeit für von Dritten begangene Rechtsverletzungen auf lediglich vermittelnde beziehungsweise zwischengeschaltete Diensteanbieter oder gar reine Infrastrukturanbieter zu verlagern, halte ich für bedenklich. Damit würden Provider zu einer Art Hilfssheriffs gemacht. Eine allgemeine Überwachung und Inhaltskontrolle des Internet kann und darf es nicht geben.

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