Thor-Steinar-Laden in Hamburg: Es hat sich ausverkauft
Das Amtsgericht bestätigt: Der bei Rechten beliebte Laden in Barmbek muss schließen. Dafür hatte AnwohnerInnen und Antifa lange gekämpft.
Somit ist acht Monate nach der Eröffnung des Ladens in Barmbek das Ende bereits absehbar. Als das Geschäft mit der in rechtsextremen Kreisen beliebten Modemarke im März startete, begann unmittelbar der Gegenprotest, getragen aus dem Viertel, wie von der „Initiative gegen Rechts“ und unterstützt von Antifa-Gruppen. „Wir bleiben auf Kurs“ versprach das Steinar Label mit Firmensitz in Mittenwalde damals angesichts immer wiederkehrender Proteste auf seiner Webseite.
Seit Jahren steht die Marke um Geschäftsführer Marco Waespe in der Kritik: Vorgeworfen wird ihrem Design eine Bildsprache, die sich vor allem aus der Germanischen Mythologie bedient und eine Glorifizierung der Wehrmacht. Im Angebot ist auch ein T-Shirt mit dem Aufdruck: „Stadion Verbot! Na Und?“. Eine Anspielung darauf, dass Thor-Steinar-Klamotten als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene in zahlreichen Fußballstadien nicht getragen werden dürfen.
Bald nach der Eröffnung in Barmbek fanden regelmäßig Protestaktionen nahe dem Laden statt, während der das Geschäft schließen musste. Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Duisburg-Hohenfelde beschloss eine Resolution für die Schließung des Ladens. Alle Parteien außer der AfD stimmten der Forderung zu.
In dem Gebäudekomplex mit dem Bekleidungsladen waren einige Eigentümer entsetzt, als sie von ihrem neuen Mitmieter erfuhren. Der Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft sagte damals der taz: „Wir wussten nichts von der Anmietung.“ Der Eigentümer des Erdgeschossladens hätte über einen Makler an die Medie Tex GmbH vermietet. Zunächst hieß es, die Situation solle mit allen Eigentümern gelöst werden. Bald beteiligten sich die anderen Parteien als „Eigentümergemeinschaft Fuhlsbüttler Straße 257“ jedoch am Protest.
Gericht erkennt extreme Belastung an
Schon im August dieses Jahres hatte das Amtsgericht ein Urteil gefällt und der Eigentümergemeinschaft Recht gegeben, die argumentiert hatte, die Vermietung sei eine extreme Belastung. Im Urteil wurde die umgehende Beendigung des Mietverhältnisses festgeschrieben. Dagegen legte der Vermieter jedoch Einspruch ein.
Daraufhin erklärten die Kläger von der Eigentumsgemeinschaft, auf die auf sofortige Zwangsvollstreckung des Urteils zu verzichten, wenn der Beklagte sich im Gegenzug dazu verpflichtet, nicht mehr an Verkäufer von Thor Steinar-Kleidung zu vermieten und den Widerspruch gegen das erste Urteil zurückzuziehen. Das ist nun geschehen.
In ihrer Urteilsbegründung hob die Richterin hervor, dass der Laden für die Menschen im Stadtteil und die Bewohner des Hauses nicht zumutbar sei. „Ich freue mich besonders, dass die aktive Gegenwehr aus dem Stadtteil gegen das Eindringen rechter Lifestyle-Unkultur letztlich zu diesem Ergebnis geführt hat“ kommentierte Linken-Abgeordneter Rachid Messaoudi den Prozessausgang.
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