Thomas Fischer hört als Bundesrichter auf: Recht rücksichtslos
Thomas Fischer geht in Pension. Als berserkerhafter Kolumnist ist er so bekannt wie als Top-Jurist. Auch die Gerichte waren schon mit ihm befasst.
Außerdem sorgt Fischer auch noch selbst dafür, dass er aus dem grauen Richter-Kollektiv heraussticht. Zuerst – branchenüblich – als Autor und Herausgeber des in Deutschland maßgeblichen Strafrechtskommentars. Dann seit zwei Jahren – für einen Bundesrichter eher unüblich – als Erfolgskolumnist bei Zeit Online. Als Richter tritt Thomas Fischer diese Woche seinen letzten Arbeitstag an. Als Kolumnist bleibt er der Öffentlichkeit wohl erhalten.
Unter dem Titel „Fischer im Recht“ vertritt er meist liberale Positionen, zieht gegen Gesetzesverschärfungen zu Felde und warnt davor, alle gesellschaftlichen Probleme mit dem Strafrecht lösen zu wollen. Aber die tausende Leser erreicht er wohl vor allem deshalb, weil hier einer der höchsten Richter des Landes ganz ohne richterliche Mäßigung mit Begriffen wie „Wichsvorlage“, „Pimmel“, und „Nach-vorne-Ficken“ um sich schmeißt und sich über das „teigige“ Äußerliche von Beate Zschäpe auslässt.
Abwatschen der Welt
Er pflegt eine Art juristischen Gonzo-Journalismus, der auch vor irritierend frauenverachtenden Passagen nicht zurück schreckt. Etwa wenn er Beteiligten in einem Prozesses vorwirft, dass sie „ihre „Vagina mit dem Geldbeutel gleichsetzen“. Dass sich ein Bundesrichter traut, so hemmungslos Gott und die Welt abzuwatschen, sichert ihm allein schon die Bewunderung seiner Leser. Und den Neid so manches Journalisten. Wer schon hauptberuflich die letzte Instanz ist, dem billigen Leser gern auch in anderen Fragen Unfehlbarkeit zu.
Juristen raufen sich bei Fischers wöchentlichen Ergüssen oft die Haare. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg seufzt tief, wenn man sie auf den Publizisten Fischer anspricht. Der segelt hart an der Grenze des richterlichen Mäßigungsgebots. Und es ist auch nicht so ganz klar, ob es bisher bloß Glück war, dass er mit seinen oft vorschnellen Urteilen über laufende Verfahren keinen Anlass für einen Befangenheitsantrag in seinem Senat geliefert hat.
Fischer hält nicht viel von Mäßigung. Dem Spiegel sagt er: Man müsse doch über Recht und Gerechtigkeit nur reden, wenn man die Entstehungsbedingungen und die Wirklichkeit berücksichtige. „Wenn man an Kant denkt, muss man es auch für möglich halten, dass er Schweißfüße hatte“, findet Fischer.
Kaputte Fußbodenheizung
Nimmt man ihn da beim Wort, kann man über den Top-Juristen und Alpha-Blogger kaum reden, ohne zwei Geschichten zu erzählen, nach denen man es für möglich hält, dass Thomas Fischer in eigener Sache ein ziemlich hemmungsloser Streithansel ist.
Die eine ist schon legendär und handelt davon, wie Fischer jahrelang klagte, um endlich zum Vorsitzenden Richter ernannt werden. Das Verfahren um angeblich unangemessene Beurteilungen durch den Gerichtspräsidenten beschäftigte Gerichte und das Bundesjustizministerium über zweieinhalb Jahre. Der Streit drohte das höchstes Gericht teilweise lahmzulegen. Am Ende bekam Fischer seinen Posten und der Bundesgerichtshof unter seiner neuen Präsidentin Bettina Limperg seine Ruhe.
Die zweite Geschichte erzählen sich Karlsruher Juristen hinter vorgehaltener Hand, sie ist aber mit Gerichtsakten belegt. Als Thomas Fischer im Jahr 2000 an den BGH berufen wurde und sich in Karlsruhe und Umgebung nach einer Bleibe für sich und seine Familie umsah, wurde ihm die frühere Villa des bedeutenden Architekten Egon Eiermann in Baden-Baden zum Preis von damals 2 Millionen D-Mark angeboten. Fischer war nach eingehenden Besichtigungen von dem Denkmal moderner Architektur sehr angetan und griff zu. Rund eine Million D-Mark bezahlte er sofort, der Rest sollte später folgen.
Erst zwei Jahre später will Fischer die Villa dann plötzlich zurück geben. Der Grund: die Fußbodenheizung im Nebenhaus, das er als Büro nutzte, sei defekt. Schon vor seinem Einzug ersatzweise angebrachte Radiatoren vermochten es nicht, die kalte Füße des Bundesrichters zu wärmen. Fischer fühlt sich wegen der irreparablen Fußbodenheizung getäuscht, zieht gegen den Verkäufer vor Gericht und trifft auf verständnisvolle Richterkollegen. „Gerade bei einer sitzenden Tätigkeit geschieht es besonders leicht, dass man friert“, schreibt das Landgericht Baden-Baden ungewöhnlich einfühlsam im Urteil. Fischer bekommt recht, der unterlegene Verkäufer wird wegen arglistiger Täuschung bei der defekten Heizung zur Rückabwicklung des gesamten Kaufs und Schadensersatz verurteilt.
Zermürbte Prozessgegner
Das Urteil hält auch in der zweiten Instanz. Beide Parteien einigen sich halbwegs einvernehmlich auf eine Abwicklung, so scheint es. Fischer gibt dem ursprünglichen Besitzer neun Monate Zeit, einen neuen Käufer zu suchen, damit er das Geld hat, Fischer zu entschädigen. Dafür zieht die Gegenseite einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof, Fischers eigenem Haus, zurück.
Doch dann gibt es wieder Schwierigkeiten: Mit Besichtigungsterminen der Kaufinteressenten, die Fischer Tage vorher angekündigt haben möchte und dann doch kurzfristig verlegt. Zermürbt vom jahrelangen Rechtsstreit und Gezergel um die Besichtigung, bietet schließlich der Verkäufer an, dass Fischer das Haus für die bereits bezahlte Million behalten kann.
Und so wohnt der Bundesrichter bis heute in der fußkalten Eiermann-Villa, die er in einem Brief an den Verkäufer kurz vorher noch als „Beton-Museum“ und „Fass ohne Boden“ bezeichnet hatte. Angesichts des mehr als halbierten Millionen-Kaufpreises offenbar ein erträgliches Schicksal.
Fischer der Bulldozer, so haben ihn auch Richter-Kollegen erlebt. Bei kritischen öffentlichen Würdigungen reagiert er allerdings dünnhäutig und tritt auch mal nach. So erging es Sandra Maischberger, dem Spiegel wie auch der taz. Aber wer sollte auch dazu berufen sein, Thomas Fischer zu beurteilen? Außer Thomas Fischer.
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