Textil-Abkommen in Bangladesch: Es hapert beim Brandschutz

Modefirmen haben sich verpflichtet, Fabriken in Bangladesch zu sanieren. Jetzt wird das Abkommen verlängert. Denn nur wenige sind sicher.

Frauen sitzen in einer Reihe an Nähmaschinen

Arbeiten noch immer größtenteils in unsicheren Fabriken: Näherinnen in Bangladesch Foto: ap

BERLIN taz | Fünf Jahre sind seit dem Einsturz des Rana Plaza in Bangladesch vergangen, bei dem mehr als 1.000 Menschen starben und mehr als 2.000 verletzt wurden. Damals beugten sich die internationalen Modemarken dem öffentlichen Druck, zahlten in einen Entschädigungsfonds und verpflichteten sich selbst zu mehr Sicherheit in den Fabriken. Das Ergebnis war ein rechtsverbindliches Abkommen, dem die meisten europäischen Firmen beitraten: der Bangladesh Accord.

Das Abkommen sollte in diesem Monat auslaufen, hat nun aber die Erlaubnis der Regierung, sechs Monate fortzubestehen. Danach wird überprüft, ob ein neues lokales Komitee, bestehend aus Vertretern der UN-Arbeitsorganisation, des bangladeschischen Verbands der Textilexporteure und der Regierung, die Aufgaben des Accords übernehmen kann. „Wenn das Komitee noch nicht bereit ist, läuft der Accord weiter“, sagte Joris Oldenziel, der Vizechef der Stiftung.

Der Bangladesh Accord hat zum Ziel, die mehreren tausend Zulieferfabriken auf Brandschutz, elektrische Sicherheit und Einsturzgefahr zu prüfen und Mängel zu beheben. Der Accord Stiftung zufolge sind 85 Prozent der Arbeiten inzwischen erledigt. Allerdings können nur 14 Fabriken als komplett mangelfrei gelten und mehr als 1.200 Fabriken befinden sich im Verzug. Laut der Stiftung hapert es vor allem beim Ausbau von Fluchtwegen und der Einrichtung von Brandschutzsystemen.

Erst im November hatte es in einer Fabrik, die vom Accord geprüft wurde, einen Todesfall bei einem Brand gegeben. Ein Kurzschluss hatte das Feuer ausgelöst und ein Elektriker erlag später seinen Verletzungen – weil sich der Vorfall an einem Feiertag ereignete, gab es keine weiteren Opfer. Laut Accord hatte die Fabrik seit der Inspektion im Jahr 2015 noch mehrere Sicherheitsmängel nicht behoben, beispielsweise keine Brandschutztüren eingebaut.

Die Sanierungen werden seit Jahren von Konflikten begleitet, da Fabrikbesitzer und Modeunternehmen sich oft über die Finanzierung der Reparaturen streiten – diese sind laut Abkommen Aushandlungssache zwischen Modefirmen und Zulieferern. Mehr als 100 Zulieferer, die jeweils mehrere Fabriken haben können, wurden auf eine Ausschlussliste gesetzt: Modefirmen, die dem Accord angehören, dürfen nicht mehr bei ihnen bestellen.

Andererseits hat das Abkommen auch einige Erfolge vorzuweisen. Am spektakulärsten ist wohl ein Vergleich vor einem internationalen Schiedsgericht, bei dem eine Modefirma sich verpflichtete, 2,3 Millionen Dollar für die Sanierung ihrer Zuliefererfabriken zu zahlen. Die Firma war von internationalen Gewerkschaften verklagt worden, weil sie ihre Zulieferer nicht zu rechtzeitigen Reparaturen verpflichtet hatte. „Dieser Vergleich ist der Beweis, dass rechtsverbindliche Mechanismen multinationale Firmen zur Rechenschaft ziehen können“, so eine Gewerkschaftssprecherin.

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