Terroranschlag bei Osloer Pride Festival: Täter zu 30 Jahren Haft verurteilt
Der tödliche Angriff kurz vor einer geplanten Pride-Parade hatte Norwegen 2022 in Schock versetzt. Nun erhält der Täter die Höchststrafe.
Der Angriff von Zaniar Matapour „zielte zweifellos auf homosexuelle Menschen ab“, erklärte das Osloer Gericht in seinem Urteil. Ziel sei es gewesen, „so viele Homosexuelle wie möglich zu töten und LGBTQ-Personen im Allgemeinen in Angst und Schrecken zu versetzen.“ Der Täter wurde zudem zu einer Zahlung von mehr als 100 Millionen Kronen (rund 8,8 Millionen Euro) Schadenersatz verurteilt.
In der Nacht auf den 25. Juni 2022, nur wenige Stunden vor Beginn der Pride-Parade, hatte Matapour das Feuer vor einem Jazz-Club und einem Schwulenclub im Zentrum von Oslo eröffnet. Er tötete zwei Männer und verletzte neun weitere. Das Pride Festival wurde nach dem Vorfall abgesagt.
Bei dem Verurteilten war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Das Gericht urteilte jedoch, dass er „vor dem Angriff und währenddessen voll und ganz wusste, was er tat“.
Anschlag hätte verhindert werden können
Während des Prozesses beschuldigte Matapours Anwalt einen Ermittler des norwegischen Inlandsgeheimdienstes, den Anschlag provoziert zu haben, indem er seinen Mandanten ermutigt habe, der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) die Treue zu schwören. Im Juni 2023 entschuldigte sich der Geheimdienst nach einem Bericht, der zu dem Schluss kam, dass der Anschlag hätte verhindert werden können.
Im Mai 2024 lieferte Pakistan den mutmaßlichen Drahtzieher des Anschlags, Arfan Bhatti, an Norwegen aus. Nach Polizeiangaben wird Bhatti der „Beihilfe zu einem schweren Terrorakt“ verdächtigt. Ihm drohen damit bis zu 30 Jahre Haft. Bhatti hatte Norwegen vor dem Anschlag verlassen. Der Prozess gegen ihn findet zu einem späteren Zeitpunkt satt.
Längere Strafe als Breivik
Norwegische Medien sprachen von einem „historischen“ Urteil: Es handelt sich demnach um den ersten Fall, in dem ein Täter in dem skandinavischen Land wegen schwerwiegender Terrorvergehen zu 30 Jahren Verwahrung verurteilt wurde. Selbst der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik hatte 2012 nach seinen Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya mit insgesamt 77 Toten lediglich 21 Jahre Verwahrung – die damals geltende Maximalstrafe – erhalten.
Seit dem Inkrafttreten einer neuen Strafgesetzgebung 2015 können schwerwiegende Terrortaten jedoch mit 30 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verwahrung bedeutet dabei im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann.
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