Terrorabwehr in Deutschland: Geprüfte Sicherheit

Union und FDP hatte angekündigt, die Sicherheitsbehörden zu überprüfen. Was sie nun vorhaben, ist wenig. Wer nicht betroffen sein soll, sind die Nachrichtendienste.

Thomas de Maizière: "Um die Nachrichtendienste geht es hier nicht." Bild: dpa

BERLIN taz | Die Evaluierung der Anti-Terror-Behörden hat für Innenminister Thomas de Maizière (CDU) keine Priorität. Zwar ist sie im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehen, zunächst will der Minister aber erst mal die Arbeit anderer Sicherheitsbehörden inklusive Zoll verbessern. Gemeinsam mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat er jetzt eine hochrangig besetzte Expertenkommission eingerichtet.

"Die Evaluierung der Sicherheitsbehörden ist eine der großen Aufgaben in dieser Wahlperiode", sagte de Maizière gestern in Berlin. Auch im Koalitionsvertrag heißt es: Angesichts der Haushaltsnotlage müsse man "mit vorhandenen Ressourcen mehr erreichen".

Doppelarbeit und unklare Zuständigkeiten gibt es aber vor allem im Bereich der Terrorismusbekämpfung, wo Befugnisse und Zuständigkeiten in den letzten Jahren wucherten. Vor allem für die Überwachung möglicher "Gefährder" sind Polizei und Verfassungsschutz zuständig. 38 Bundes- und Landesbehörden arbeiten hier nebeneinander her. 2004 musste ein "Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ, siehe links) eingerichtet werden, um die vielen Anti-Terror-Behörden zu koordinieren. 2006 wurde eine Anti-Terror-Datei beschlossen, die ebenfalls vor allem die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erleichtern soll.

Doch mit all dem soll sich die Expertenkommission nicht beschäftigen. "Um die Nachrichtendienste geht es hier nicht", sagte de Maizière am Montag unmissverständlich. Und das, obwohl Eckart Werthebach den Vorsitz der Kommission übernommen hat - ein ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Die sechsköpfige Werthebach-Kommission, der auch der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm und Ex-BKA-Chef Ulrich Kersten angehören, soll nur Schnittstellen zwischen Zoll, Bundespolizei (Exbundesgrenzschutz) und Bundeskriminalamt aufzeigen und Vorschläge machen, wie die Kompetenzen besser abgegrenzt werden können. Werthebach nannte ein Beispiel: "Bei der Einschleusung illegaler Ausländer hat die Bundespolizei an den Grenzen den ersten Zugriff, das Bundeskriminalamt sammelt als Zentralstelle die Informationen und der Zoll stößt bei der Verfolgung von Schwarzarbeitern auch immer wieder auf illegale Ausländer." Hier müsse geprüft werden, ob das wirklich effizient ist. Die Kommission soll bis zum Herbst einen Bericht vorlegen.

Die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten soll erst in einem zweiten Schritt evaluiert werden. Dann wird es auch um das GTAZ und die Sicherheitsdateien gehen. "Wir gehen davon aus, dass es dann eine ebenso hochkarätige Kommission gibt", erklärte Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP gegenüber der taz. De Maizière ließ jedoch erkennen, dass er bei der Terror-Abwehr wenig Probleme sieht. Das GTAZ sei eine "gelungene Angelegenheit", betonte er. Die Anti-Terror-Datei und das Sicherheitspaket II werden auf gesetzlicher Basis evaluiert. Den Auftrag erhielt ein dänisches Unternehmen. Eine eigene Evaluierung wird das Justizministerium vornehmen. Dort geht es um das Strafgesetz zum Besuch von Terrorlagern.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.