■ Telegramm: Ausreiseverfügung gegen Kind bestätigt
München (AP) – Die Münchner Ausländerbehörde hat die Ausreise eines fünfjährigen Mädchens in die Türkei angeordnet, obwohl sein zum Vormund bestellter Großvater in der bayerischen Landeshauptstadt lebt und sich die geisteskranke Mutter nicht um das Kind kümmern kann. Das Verwaltungsgericht München bestätigte gestern diese Entscheidung. Das Kind sei 1991 ohne Visum nach Deutschland eingereist, was nach dem Ausländergesetz zwingend dazu führe, daß keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen