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■ TelegrammChampagner für Streikbrecher zulässig

Mainz (dpa) – Arbeitgeber dürfen Streikbrecher mit Geschenken belohnen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz. Das Gericht wies damit die Klage eines Kaufhausmitarbeiters ab, der seinen Arbeitgeber auf Aushändigung einer Champagnerflasche verklagt hatte. (Az: 5 Sa 179/96)

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