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Teilerfolg bei Bürgerbegehren

Schlangenbad (taz) - Die südhessische „Friedensinitiative Schlangenbad“ hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen Teilerfolg erstritten. Damit wird Schlangenbad zwar nicht ABC-waffenfreie Zone, wie die Initiative das schon 1983 im Stadtparlament beantragt hatte. Aber auch die CDU -Mehrheit, die es ablehnte, den Antrag überhaupt zu debattieren, wurde in ihre Schranken verwiesen. Kommunalparlamente müssen, entschied die Berufungsinstanz in der erst jetzt vorliegenden Urteilsbegründung, bei vorliegenden Bürgerbegehren in die Sachdebatte eintreten. Die CDU hatte den Antrag seinerzeit von der Geschäftsordnung gestimmt.

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