Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli: Versklavung weltweit

Sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit, Zwangsehen, erzwungenes Betteln: Der UN-Welttag will auf die Situation der Opfer aufmerksam machen.

Tag gegen Menschenhandel - Plakat auf Hauswand

Willkommensschild am Eingang der Dortmunder Linienstraße, der innerstädtischen Bordellstraße Foto: imago/Freidrich Starter

Ein Zeichen gegen Ausbeutung, den Kauf und Verkauf von Menschen gegen deren Willen will der Welttag gegen Menschenhandel setzen. Der 30. Juli wurde 2013 durch die Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, um auf die Situation der Opfer aufmerksam zu machen, sich für deren Rechte einzusetzen. Der Aktionstag nimmt auch die Menschen in den Blick, die im Zuge globaler Migrationsbewegungen Opfer von Menschenhandel werden.

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterscheidet verschiedene Kontexte des Menschenhandels. Die beiden weltweiten Hauptformen ausbeuterischer Verhältnisse waren nach Angaben des UNDOC sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit, aber auch Zwangsehen, erzwungenes Betteln oder der Handel mit menschlichen Organen.

Wie viele Personen Menschenhändlern zum Opfer fallen, kann nur anhand von Schätzungen und Strafverfolgungszahlen vermutet werden. Die Dunkelziffer ist hoch.

In Deutschland ist eine deutliche Fokussierung der Bekämpfung von Menschenhandel auf den Bereich Prostitution festzustellen. Jedes Jahr werden zwischen 600 und 800 Personen als Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, also Zwangsprostitution, identifiziert.

Zur Unterstützung von Kindern

Neben dem Bereich der Prostitution findet Menschenhandel auch in der Gastronomie, Landwirtschaft, Fischerei, haushaltsnahen Dienstleistungen, Bauindustrie, Pflege sowie anderen Niedriglohnbereichen, aber auch in Privathaushalten statt. Menschenhandel setzt dabei eine schwer strafbare „erzwungene Ausbeutung durch Sklaverei und Zwangsarbeit“ voraus und hat nichts mit ungünstigen Beschäftigungsverhältnissen zu tun.

Die Kinderschutzorganisation ECPAT hat eine neue Studie vorgestellt, die sich mit Kinderhandel in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und in Großbritannien befasst. Im Rahmen des Projektes ReAct, welches von den ECPAT-Arbeitsgemeinschaften dieser Länder betrieben wird und zur Verbesserung der Unterstützung von Kindern als Betroffene von Menschenhandel beitragen soll, entstand die Studie „Better support, better protection“.

Die Studie zeigt unter anderem, dass viele Kinder, die von Menschenhandel betroffen sind, nicht identifiziert werden können und dass nur zwei der fünf genannten Staaten notwendige Daten sammeln, um den Kinderhandel in ihrem Land analysieren zu können. Zur besseren Identifizierung und zum Schutz von Kindern, die von Menschenhandel betroffen sind, soll ein umfassender Schutzmechanismus eingeführt werden. Dieser soll die nationale Kinder- und Jugendhilfe, die Polizei, die Anwaltschaft, das Gesundheits- und Schulwesen, unabhängige Vormünder und NGOs vernetzen.

Insgesamt werden weltweit mehr Frauen und Mädchen als Männer und Jungen Opfer des Menschenhandels. Gehandelte Menschen laufen häufig Gefahr, nicht entdeckt oder durch die Behörden und Gerichte nicht als Betroffene anerkannt zu werden. Eine Reihe von Barrieren, wie fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Kenntnis der Rechte, Kosten des Gerichtsverfahrens, sowie aufenthaltsrechtliche und andere strukturelle Hürden, können zudem den Zugang zum Recht und die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen beeinträchtigen.

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