In Blessem hilft man sich im Bürgerforum – mit Spenden, dem Know-how eines pensionierten Offiziers und unterstützt von einer Landtagskandidatin.
Ein großer Schritt voran: Im BER-Terminal beginnen am Montag die „Wirk-Prinzip-Prüfungen“. Kritiker zweifeln dennoch an der Eröffnung im Oktober 2020.
Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
Tausenden Frauen wurden minderwertige Silikonkissen eingesetzt. In Paris geht es nun erneut um eine mögliche finanzielle Genugtuung.
Ein Beschwerdeverfahren gegen den TÜV Rheinland wegen eines mangelhaften Prüfberichts zur eingestürzter Textilfabrik bleibt ohne Ergebnis.
Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen sie nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
Der TÜV war laut EuGH nicht zu unangemeldeten Kontrollen bei der Herstellerfirma verpflichtet. Demnächst wird die Rechtslage verschärft.
Hersteller und TÜV weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Doch auch Zertifizierer müssen haften, wenn sie Schäden an Produkten übersehen haben.
Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sofort verlangen.
Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“ enthalten.
Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe geschlampt.