■ THYSSEN-URTEIL: Milde Strafen für Händler des Todes
Bochum (taz) — Beihilfe zum Bau von Massenvernichtungsmitteln wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer mit „einem erschreckend geringen Strafmaß“ geahndet, so formulierte es der Staatsanwalt. Die Bochumer Wirtschaftsstrafkammer verurteilte gestern drei Thyssen-Manager wegen illegalen Exports von Raketenteilen zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zwölf Monaten auf Bewährung. Die Manager hatten für die Lieferung von 35 Turbopumpen zum Antrieb von Scud-Raketen in den Irak gesorgt. Die überforderten KontrolleurInnen des Bundesamts für Wirtschaft hatten den Export der Raketenteile genehmigt. SEITE 4
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