■ THYSSEN-URTEIL: Milde Strafen für Händler des Todes
Bochum (taz) — Beihilfe zum Bau von Massenvernichtungsmitteln wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer mit „einem erschreckend geringen Strafmaß“ geahndet, so formulierte es der Staatsanwalt. Die Bochumer Wirtschaftsstrafkammer verurteilte gestern drei Thyssen-Manager wegen illegalen Exports von Raketenteilen zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zwölf Monaten auf Bewährung. Die Manager hatten für die Lieferung von 35 Turbopumpen zum Antrieb von Scud-Raketen in den Irak gesorgt. Die überforderten KontrolleurInnen des Bundesamts für Wirtschaft hatten den Export der Raketenteile genehmigt. SEITE 4
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen